Süddeutsche Zeitung

Verfassungsgericht:Vaterschaftstests müssen legalisiert werden

Karlsruhe hat salomonisch geurteilt: Zwar sind heimliche Gentests nach wie vor nicht vor Gericht verwertbar. Allerdings muss der Gesetzgeber bis zum 31. März 2008 ein rechtliches Verfahren schaffen, mit dem die Vaterschaft festgestellt werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Männern gestärkt, die daran zweifeln, ob sie die biologischen Väter ihrer Kinder sind. Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil muss der Gesetzgeber diesen Männern bis Ende März 2008 einen Verfahrensweg eröffnen, in dem sie sehr viel leichter als bisher ihre Vaterschaft überprüfen lassen können.

Heimliche Gentests bleiben laut Urteil aber weiterhin als Beweismittel unzulässig.

Im europaweiten Vergleich sind die Hürden für eine Anfechtungsklage der Vaterschaft vor deutschen Gerichten bisher einzigartig hoch: Kann ein rechtlicher Vater keinen "begründeten" Verdacht an der Treue der Kindsmutter vortragen, wird ihm das Recht verweigert, einen offiziellen Vaterschaftstest machen zu lassen.

So geschah das auch im Ausgangsfall. Der betroffene Mann scheiterte mit der Anfechtung der Vaterschaft eines Mädchens, obwohl ein Gutachten belegte, dass der Mann 90 Prozent seiner Zeugungskraft verloren hatte. Für das Gericht war dies allein noch kein begründeter Verdacht.

Ein heimlich eingeholter Vaterschaftstest mit Hilfe eines Kaugummis brachte dem Kläger zwar die Gewissheit, dass die Tochter nicht von ihm stammt. Doch Unterhalt zahlen musste er trotzdem: Bis hin zum Bundesgerichtshof beschieden ihm die Instanzen, dass heimliche Tests als Beweis nicht zugelassen werden, weil sie gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verstoßen.

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