Verfassungsgericht:Teilerfolg für "Der III. Weg"

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Beim Bundesverfassungsgericht zeichnet sich möglicherweise ein wichtiges Verfahren zur Frage ab, wie stark Plattformen wie Facebook an Grundrechte gebunden sind. In einer Eilentscheidung gab das Gericht der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" recht. Das Netzwerk hatte deren Nutzerkonto gelöscht, weil es einen Post als "Hassrede" qualifiziert hatte. Das Bundesverfassungsgericht gab der Partei vorläufig recht, weil ihr sonst die politische Arbeit im Vorfeld der Europawahl wesentlich erschwert würde. Eine möglicherweise folgende Verfassungsbeschwerde wäre jedenfalls nicht von vornherein aussichtslos, schreibt das Gericht. Dabei geht es um die Frage, wie weit die Geltung der - ursprünglich nur gegen den Staat gerichteten - Grundrechte auch zwischen Privatpersonen und Unternehmen reicht. Zwar ist längst geklärt, dass Grundrechte auch hier eine gewisse Relevanz haben. Aber welche rechtlichen Forderungen sich daraus für Betreiber sozialer Netzwerke ergäben, habe das Verfassungsgericht noch nicht geklärt. Das Gericht nannte ausdrücklich den Grad der marktbeherrschenden Stellung und die Angewiesenheit der Nutzer auf solche Plattformen, aus denen man eine stärkere Bindung an Grundrechte herleiten könnte.

© SZ vom 24.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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