Man kann sich natürlich auch außerhalb pandemischer Zeiten fragen, wozu genau so ein Festakt unter Beteiligung der versammelten Staatsführung eigentlich gut ist. Immerhin waren an diesem Freitag der Bundespräsident, die Kanzlerin sowie die übrigen Verfassungsorgane im Karlsruher Staatstheater vertreten, um mit gehöriger Corona-Verspätung Andreas Voßkuhle und Johannes Masing zu würdigen, der eine bis Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der andere einer der prägenden Karlsruher Richter der vergangenen Dekade. Zu begrüßen waren in ihrer Nachfolge Astrid Wallrabenstein und Ines Härtel, die dem aus sechzehn Mitgliedern bestehenden Gericht erstmals eine weibliche Mehrheit bescheren.
Was also bedeutet so ein Festakt für ein Gericht? Stephan Harbarth, amtierender Präsident, unternahm einen Erklärungsversuch: Es gehe letztlich darum, das so schwierig greifbare "Abstraktum" Bundesverfassungsgericht erfahrbar zu machen.
Mehr als Rote-Roben-Bilder
Das klang zwar auch nicht sonderlich greifbar, noch dazu, da im Bühnenraum des Theaters als Illustration nur das große Foto des leeren Sitzungssaals hing - vielleicht als Einladung, ihn mit eigenen Vorstellungen zu füllen. Gemeint war aber: Ein Gericht, das sonst nur über Rote-Roben-Bilder oder schriftliche Entscheidungen wahrgenommen wird, muss sich von Zeit zu Zeit sichtbar machen, nach außen wie nach innen. Zur Selbstvergewisserung und Selbstdarstellung gleichermaßen.
Bundesverfassungsgericht:Ein umstrittenes Dinner
Ausgerechnet während des Verfahrens zur Bundesnotbremse hat das Bundesverfassungsgericht die Regierung zum Abendessen getroffen. Skandal?
Das kann wichtig sein in Zeiten, in denen das Gericht weit über die Grenzen hinaus wahrgenommen wird, nicht immer zum eigenen Vorteil. Wie vergangenes Jahr, als es sich, unter Voßkuhles Führung, in einen Konflikt mit Europäischer Zentralbank und Europäischem Gerichtshof (EuGH) gestürzt hatte. Zu den Urteilen, die Frank-Walter Steinmeier als lobenswert hervorhob, gehörte es jedenfalls nicht. Der Bundespräsident sprach stattdessen von der "Signalwirkung" der Karlsruher Urteile in Europa und fügte dann einen Satz an, den man auch als Mahnung verstehen konnte: "Mit den Entscheidungen zur Europäischen Integration geht auch eine große Verantwortung einher, die Verantwortung für den Zusammenhalt in Europa, der eben auch Verfassungsverpflichtung ist."
Deutlich fiel seine Kritik freilich in Richtung Polen aus, natürlich ohne die Regierung ausdrücklich zu nennen, die sich vergangenes Jahr so eifrig auf das EZB-Urteil berufen hatte, um seine eigene Abwendung vom europäischen Recht zu rechtfertigen. Das Karlsruher Urteil hat mit der polnischen Abkehr nichts zu tun, so konnte man Steinmeier verstehen: "Es erfüllt mich mit großer Sorge, dass Gerichte anderer Mitgliedstaaten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts missbrauchen, um eine der fundamentalen Grundentscheidungen der europäischen Rechtsgemeinschaft, nämlich den Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht, infrage zu stellen."
Mahnungen Richtung Polen
Voßkuhle selbst sagte dazu nur zwei Sätze, adressiert an einen Zuhörer in der ersten Reihe - Koen Lenaerts, den Präsidenten des EuGH: "Wir haben uns gegenseitig viel zugemutet in letzter Zeit." Dass Lenaerts gleichwohl nach Karlsruhe gekommen sei, sei ein Zeichen der "besonderen Verbundenheit unserer Gerichte und der Fähigkeit der Europäischen Union, Konflikte produktiv zu bewältigen". Wäre Voßkuhle noch Präsident, dann hätte man gesagt: ein Friedensangebot.
Johannes Masing, wie Voßkuhle wieder zurück auf seinem Lehrstuhl in Freiburg, unternahm den Versuch, die Rolle des Gerichts zwischen Ideal und Wirklichkeit zu umreißen. Einerseits sei auch das Recht Teil staatlicher Herrschaft und damit mitverantwortlich auch für erhebliche individuelle Härten, auch solcher, die "aus Sicht des Einzelnen als unrecht erscheinen müssen". Andererseits sei es die Aufgabe des Verfassungsgerichts, die Grundrechte zur Geltung zu bringen - "gegenüber der Dynamik öffentlicher Stimmungen, Machterhaltungs-Strategien und Partikularinteressen". Dazu gehöre auch, mitunter gegen aktuelle Mehrheiten zu entscheiden. "Eine Kontrolle, die der politischen Mehrheitsfindung situativ entzogen ist, ist der Vorteil einer Verfassungsgerichtsbarkeit. Jedenfalls ist das nicht undemokratisch", sagte Masing und fügte hinzu: "Mehrheit ist nicht das einzige Signum von Demokratie." Auch das konnte, wer wollte, als Botschaft in Richtung Polen verstehen.