Versammlungsfreiheit wichtiger als Sorge vor "polizeilichem Notstand"
Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau komplett aufgehoben. Das sagte ein Sprecher in Karlsruhe. Auf der Webseite des Gerichts war später eine ausführlichere Begründung zu lesen. Demnach kamen die Richter zu dem Schluss, dass die im Grundgesetz verbriefte Versammlungsfreiheit wichtiger ist als die Sorge der Behörden vor einem polizeilichen Notstand.
Der Stadt Heidenau komme wegen den jüngsten Ereignisse und der aktuellen Medienberichterstattung eine besondere Bedeutung zu. Sich am Wochenende dort zu versammeln sei für viele berufstätige Menschen die einzige Möglichkeit, sich am Prozess der öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen und "Stellung zu beziehen", heißt es in der Begründung.
Die Richter befanden außerdem, dass der "polizeiliche Notstand", vom Landkreis nicht hinreichend belegt worden sei. "Unter Berücksichtigung von polizeilicher Unterstützung durch die anderen Länder und den Bund, deren Bereitstellung soweit ersichtlich nicht in Frage gestellt wird", sei nicht erkennbar, wie es zu einem solchen Notstand kommen sollte, schrieb das Gericht.
Befürchtungen vor neuen Krawallen
Das oberste deutsche Verfassungsgericht bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, das am Freitag zunächst das vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verhängte Versammlungsverbot per Eilentscheidung aufgehoben hatte. Das Versammlungsverbot hatte bundesweit für Empörung gesorgt.
Am Freitagabend entschied dann das Oberverwaltungsgericht in Bautzen, dass das Versammlungsverbot teilweise bestehen bleibt. Nur das Willkommensfest des Bündnisses "Dresden Nazifrei" für Flüchtlinge durfte am Freitag stattfinden. Geplante neue Aufmärsche von rechten Gruppen am Wochenende blieben demnach verboten.
Befürchtet worden war, dass es in Heidenau nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende vor einer Flüchtlingsunterkunft neue Krawalle geben könnte.