Verfassungsgericht: "Die Partei":Ein Satiriker geht nach Karlsruhe

Sie wollen die Mauer zurück - das fand der Wahlleiter nicht "ernsthaft" genug und schloss "Die Partei" von der Bundestagswahl 2009 aus. Dagegen klagen die Satiriker um Martin Sonneborn nun vor dem Verfassungsgericht. Ihr Ziel: Neuwahlen.

Michael König

Jemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen. Es ist die Partei "Die Partei". Sie fordert eine Sonderbewirtschaftungszone (SBZ) im Osten Deutschlands, "baulich abgetrennt" vom Rest der Republik. Eine neue DDR, 20 Jahre nach der Wiedervereinigung.

Martin Sonneborn ist Vorsitzender der "Partei"

Protest-T-Shirt der Partei "Die Partei": Die Satiriker um Martin Sonneborn streben eine Wiederholung der Bundestagswahl 2009 an.

(Foto: dpa)

Das ist Satire, man kann das lustig finden. Roderich Egeler aber sah darin einen Grund, der Partei abzusprechen, eine Partei zu sein. Die "Ernsthaftigkeit der Zielsetzung" sei ungenügend, urteilte der Bundeswahlleiter im August 2009. Das bedeutete den Ausschluss der Partei von der Bundestagswahl 2009.

Zu Unrecht, sagt der renommierte Berliner Rechtsprofessor Gunnar Folke Schuppert. Im Auftrag der Partei hat er eine 40-seitige Schrift erstellt, die an diesem Montag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wird. Die Partei legt Wahlprüfungsbeschwerde ein, sie will Neuwahlen erreichen. Das wäre keine Satire mehr, sondern würde eine große Schwäche im deutschen Wahlrecht offenbaren.

Die Partei (der vollständige Name lautet: Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative) ist ein Projekt des Satirikers und ehemaligen Titanic-Chefredakteurs Martin Sonneborn. Es ist eine Karikatur der etablierten Parteien. Die Mitglieder tragen vorzugsweise billige Polyester-Anzüge mit roten Krawatten, Wahlkampfveranstaltungen drohen mitunter im Alkoholdunst zu ersticken. "Wir sind eine Partei, weil wir eine Partei sind", lautet einer der Schlachtrufe der Partei.

Bei der Bundestagswahl 2005 bekam sie dafür etwa 10.000 Zweitstimmen, auch bei Landtagswahlen in Hamburg und Berlin konnte die Partei Achtungserfolge verbuchen. Dann kam die Bundestagswahl 2009 - und mit ihr Roderich Egeler.

Während seine Vorgänger keinen Grund sahen, die Partei nicht zur Wahl zuzulassen, legten Egeler und der Bundeswahlausschuss ein Veto ein. Die Partei lief dagegen Sturm: "Where is my vote, Wahlleiter?" stand auf Plakaten und T-Shirts - eine Anspielung an die Unregelmäßigkeiten bei der Präsidentschaftswahl in Iran. Egeler hatte sich angreifbar gemacht, als er in einer ersten Ausschusssitzung von falschen Voraussetzungen ausgegangen war - diesen Fehler in der zweiten Sitzung aber weder diskutieren noch korrigieren wollte.

Sonneborn feindete Egler daraufhin öffentlich an: "Der letzte Wahlleiter in diesem Land, der derart undemokratisch mit kleinen und anderen Parteien umgesprungen ist, ist 1946 von einem alliierten Militärtribunal hingerichtet worden", sagte er. Als die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Wahlbeobachter nach Deutschland schickte - wie lange vor der Nichtzulassung der Partei angekündigt - , jubelte der Parteivorsitzende. Obwohl ihm UN-Blauhelme lieber gewesen wären, wie er damals betonte.

"Auf Wiedersehen, FDP."

Tatsächlich befassten sich die Wahlbeobachter mit dem Schicksal der Partei - und fanden Mängel im deutschen Wahlrecht: Das Verfahren zur Zulassung von Parteien sei "nicht frei von Interessenkonflikten", kritisierten die OSZE-Experten in ihrem Bericht. Der Bundeswahlleiter wird vom Innenminister bestimmt, die übrigen Mitglieder des Wahlausschusses stammen aus den im Bundestag vertretenen Parteien. Damit urteilten "Mitglieder der etablierten Parteien über ihre Wettbewerber", so der Bericht der OSZE.

Noch problematischer ist in Augen der Verfassungsrechtler, dass es gegen die Entscheidungen des Wahlausschusses kein Rechtsmittel gibt. Sonneborn scheiterte nach Egelers Entscheidung mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter verwiesen darauf, dass eine Nichtzulassung erst nach der Wahl im Wege einer Wahlprüfung angegriffen werden kann - dann, wenn es eigentlich zu spät ist.

"Es handelt es sich um eine Entscheidung, die für die Parteien von existenzieller Bedeutung ist", sagt der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart. Sein Kollege Martin Morlok von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf betont praktische Aspekte: "Wenn man vor der Wahl Rechtsschutz gewährt, steht man nicht vor dem Problem, eine Wahl gegebenenfalls wiederholen zu müssen."

Ob es tatsächlich zu Neuwahlen kommt, ist fraglich. Eine Wahlanfechtung habe nur Erfolg, falls ohne den aufgetretenen Fehler das Parlament anders zusammengesetzt worden wäre, schreibt Morlok in einer Analyse für die Frankfurter Allgemeine Zeitung.

Wäre die Partei im Falle einer Zulassung in den Bundestag eingezogen? Oder hätte sie zumindest einer etablierten Partei Stimmen abjagen und das Ergebnis auf diese Weise beeinflussen können? Diese Fragen seien nicht zu beantworten, urteilt Morlok. "Es muss bei mehr oder weniger begründeten hypothetischen Annahmen bleiben."

Diese Unsicherheit könnte die Karlsruher Richter dazu bewegen, im Sinne der Partei zu urteilen. Neuwahlen hält der Leipziger Staatsrechtler Degenhart hält dennoch für unwahrscheinlich: "Das Bundesverfassungsgericht stellt in solchen Fällen fest, dass die Regelungen nicht dem Grundgesetz entsprechen und fordert den Gesetzgeber auf, eine Neuregelung zu treffen", sagte er der Nachrichtenagentur dpa.

Sonneborn rechnet hingegen damit, dass die Bundestagswahl wiederholt werden muss. Hoffnungen auf den Einzug ins Parlament macht sich der Vorsitzende der Partei zwar nicht. Dennoch könnte seine Wahlprüfungsbeschwerde die politische Landschaft in Deutschland nachhaltig ändern: Angesichts aktueller Wahlumfragen könnte dann auch eine etablierte Partei an der Fünfprozenthürde scheitern, so Sonneborns Kalkül.

Auf der Internetseite der Partei ist bereits der passende Wahlkampfslogan zu sehen: "Auf Wiedersehen, FDP."

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