Verfassungsgericht:Berliner Mietendeckel bleibt in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von Berliner Vermietern gegen den Mietendeckel in der Hauptstadt abgelehnt. Berliner Vermieter hatten versucht, die Verhängung von Bußgeldern für zu hohe Mieten zu stoppen. Zunächst sollte geklärt werden, ob der Mietendeckel überhaupt rechtmäßig ist. Die Nachteile aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften seien zwar von besonderem Gewicht, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts: "Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde."

Der Mietendeckel wird die Verfassungsrichter dennoch weiter beschäftigen: Am Donnerstagabend veröffentlichte das Landgericht Berlin einen Beschluss. Darin heißt es, die gesetzlichen Vorschriften des Mietendeckels seien verfassungswidrig, weil dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz fehle. Das Landgericht kündigte an, das Bundesverfassungsgericht über die Frage entscheiden zu lassen.

© SZ vom 13.03.2020 / dpa, epd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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