Süddeutsche Zeitung

Verfassungsbeschwerde:Widerstand gegen §219a

Die Berliner Ärztin Bettina Gaber hat Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Paragrafen 219a erhoben. Der Paragraf, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, müsse "komplett abgeschafft" werden, sagte sie der Tageszeitung taz. Gaber war im November rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden, weil auf ihrer Webseite stand, dass ein "medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch in geschützter Atmosphäre" zu ihren Leistungen gehört. Der Paragraf 219a war heftig kritisiert worden, seit im November 2017 die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Auch sie will weiter gegen das Urteil vorgehen.

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Quelle:
SZ vom 19.12.2019 / kna
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