Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Presseplätze:Richter im NSU-Prozess verteidigt Platzvergabe

Lesezeit: 2 min

Seit geraumer Zeit verhandelt Manfred Götzl nur noch halbtags. Das gab Prozessbeobachtern Anlass zu der Mutmaßung, nachmittags arbeite das Gericht bereits an seiner Urteilsbegründung. (Foto: Tobias Hase/dpa)

Monatelang hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl im Münchner NSU-Prozess zum Thema Presseplätze geschwiegen. Jetzt reagiert er auf die Vorwürfe türkischer Journalisten. Eine "angemessene Differenzierung" der Presseinteressen sei vor dem Prozess nicht möglich gewesen. Das Gericht räumt jedoch eine E-Mail-Panne ein.

Der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, wollte eigentlich gar nichts mehr über die heftig kritisierten Akkreditierungen zum NSU-Prozess sagen. Jetzt hat ihm das Bundesverfassungsgericht keine Wahl gelassen. In einer Stellungnahme an die Verfassungswächter hat er sein umstrittenes Vorgehen bei der Vergabe der Presseplätze verteidigt. Er habe vor dem Akkreditierungsverfahren erwogen, ob sachgerechte Kriterien für eine ausgewogene Zuteilung der reservierbaren Plätze an verschiedene Medientypen oder - unternehmen gefunden werden könnten.

Dies war aus seiner Sicht aber nicht möglich, wie Götzl in einer Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung Sabah schreibt, aus der die Nachrichtenagentur dpa zitiert: "Dabei ergab sich (...) eine derartige Vielzahl an unterschiedlichen Bezugspunkten und Kriterien für die Verteilung der Medienplätze und eine Festsetzung bestimmter Medienkontingente, dass ich mich im Ergebnis nicht in der Lage gesehen habe, angemessene Differenzierungen vorzunehmen. Deshalb habe ich mich für eine Gleichbehandlung aller Medien entschieden", erklärt der Richter.

So sollte einfach die Reihenfolge der Anmeldungen entscheiden, wer einen der begehrten Sitzplätze erhält. Das sei ein neutrales Verteilungsprinzip, das allen interessierten Medien gleiche Chancen einräume. "Dabei war zu erwarten, dass sich die besonders interessierten Medienvertreter auch besonders zeitig anmelden würden."

Der Anwalt der Sabah, Ralf Höcker, weist diese Argumentation zurück. Er erwidert in einem Schreiben, das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich offen gelassen, ob Situationen vorstellbar seien, in denen eine Differenzierung zwischen verschiedenen Medientypen oder -unternehmen verfassungsrechtlich zulässig und zugleich geboten sei. "Wenn es einen Fall gibt, in dem eine solche Differenzierung geboten ist, dann dieser", schreibt Höcker.

Es geht um 20 Minuten

Die Sabah beruft sich bei ihrer Verfassungsbeschwerde auf die Pressefreiheit, den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot. Dass dem Vizechefredakteur der Sabah, Ismail Erel, die E-Mail-Information über den Beginn des Akkreditierungsverfahrens knapp 20 Minuten nach anderen Medien zuging, erklärt OLG-Sprecherin Margarete Nötzel in der Stellungnahme mit Fehlermeldungen bei der Versendung.

Die entsprechenden E-Mails seien nach Behebung des Fehlers versandt worden. Bei einem anderen Mitarbeiter der Sabah habe die Übermittlung aber auf Anhieb geklappt. Richter Götzl erklärte dazu, ein Mitarbeiter des Spiegel, der die E-Mail zur selben Zeit wie Erel erhalten habe, habe sein Gesuch rechtzeitig eingereicht. Anwalt Höcker macht hingegen geltend, dass der Fehler beim Gericht gelegen habe.

Das Oberlandesgericht München steht wegen des Akkreditierungsverfahrens seit gut zwei Wochen in der Kritik. Es hatte die 50 reservierten Journalistenplätze nach dem Eingang der Bewerbungen vergeben. Dabei waren sämtliche türkischen Medien leer ausgegangen. Sie haben aber besonderes Interesse, weil acht der zehn Opfer türkischer Abstammung sind.

© Süddeutsche.de/dpa/sst - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: