Verfassungsänderung:Katholiken reformieren sich

Bischöfe beschließen neue Verfassung für Dachverband

Die 27 katholischen Bistümer in Deutschland haben ihrem Dachverband eine neue Struktur gegeben. Die von den Diözesanbischöfen einstimmig verabschiedete Verfassungsreform tritt zum 1. November in Kraft, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag in Bonn mitteilte. Durch das neue Entscheidungsgremium des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) könnten die Bistümer stärker zusammenrücken, sagte der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke, der bei dem Projekt federführend war. Der VDD ist der Rechtsträger der Deutschen Bischofskonferenz. In ihm sind seit 1968 die bundesweiten Aufgaben der katholischen Kirche gebündelt. Er verfügt derzeit über einen Etat von knapp 120 Millionen Euro, der sich weitgehend aus Zuweisungen der Bistümer aus Kirchensteuer-Einnahmen speist. Davon werden etwa Hilfswerke, Medienaktivitäten oder die Auslandsseelsorge finanziert. Zudem koordiniert der Verband den Ausgleich innerkirchlicher Interessen, etwa bei der Verrechnung von Kirchensteuern. Kern der VDD-Reform ist eine straffere Struktur. Im zentralen Beratungs- und Entscheidungsorgan, dem Verbandsrat, sitzen nun erstmals Bischöfe, Generalvikare, Finanzdirektoren und zwei vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) entsandte Vertreter gleichberechtigt an einem Tisch. Bisher gab es getrennte Gremien. Inhaltliche Vorgaben werden künftig in fünf Kommissionen erarbeitet, die überwiegend mit Fachleuten aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern, Personalwesen und Verwaltung besetzt sind. Hanke sagte, bisher hätten die Bischöfe in ihren Kommissionen oft mehr bundesweite Projekte beschlossen als der Haushalt des VDD hergegeben habe. Dies habe "zu Verwerfungen und Misstrauen" geführt. Gestaltungsfreudige Bischöfe und haushalterisch denkende Generalvikare und Finanzdirektoren bildeten nun erstmals ein gemeinsames Gremium.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: