Süddeutsche Zeitung

Verfassungsänderung in Ungarn:"Ungarn droht eine zügellose Demokratie"

Entrechtung des höchsten Gerichts, staatliche Eingriffe in Justiz und Hochschulen: Verfassungsrechtler Ulrich Hufeld erklärt im SZ.de-Interview, wie groß die Macht der Regierung von Premier Orbán nach der Verfassungsnovelle wirklich ist.

Von Kai Thomas

Wenn in Ungarn an den Grundpfeilern der Demokratie gerüttelt wird, sind den Verfassungsrichtern künftig die Hände gebunden. Nach einer höchst umstrittenen Novelle des Grundgesetzes durch das ungarische Parlament darf das oberste Gericht Verfassungsänderungen nicht mehr inhaltlich prüfen. Zudem sind künftig staatliche Eingriffe in Justiz und Hochschulwesen erlaubt. Betritt das Land damit den Weg zur Diktatur? Im Interview mit Süddeutsche.de erklärt Verfassungsrechtler Ulrich Hufeld die Folgen für Ungarns Demokratie und die EU-Mitgliedschaft des Landes.

Süddeutsche.de: Herr Hufeld, ist Ungarn auf dem Weg zur Diktatur?

Ulrich Hufeld: Nein. Die Regierung der rechts-konservativen Fidesz-Partei von Orbán ist demokratisch ins Amt gekommen. Und auch ihre Zweidrittel-Mehrheit ist nicht undemokratisch entstanden. Orbáns Partei wird sich selbstverständlich wieder einer demokratischen Wahl stellen. Die rechts-populistische Ausrichtung der Orbán-Partei hat auch damit zu tun, dass sie die Wähler der faschistischen Jobbik-Partei abfangen will.

Warum beschneidet Orbán die Rechte des höchsten Gerichts?

Die Verfassungsnovelle zeugt gewiss von einem robusten Machtanspruch und dem Ehrgeiz, durchregieren zu wollen. Orbán will sich dabei nicht stören lassen von einer Verrechtlichung der Politik, wie wir sie in Deutschland unter dem Grundgesetz auf- und ausgebaut haben. Ich halte einen Missbrauch der neuen legislativen Freiheiten in Ungarn für unwahrscheinlich, sage aber als Staatsrechtler: Vertrauen ist gut - Verfassung ist besser.

Wie bewerten Sie die jüngste Verfassungsänderung in Ungarn?

Die Verfassungsänderung in Ungarn ist kritisch zu sehen. Mit der Schwächung des Verfassungsgerichts verschiebt Ungarn die Balance von Demokratie und Rechtsstaat. Einfache Gesetzesänderungen durch das Parlament bleiben zwar verfassungsgebunden. Für Budgetgesetze und die Änderung von Grundlagengesetzen - die in Ungarn eine Zweidrittel-Mehrheit benötigen - strebt Orbán jetzt aber offenbar eine Blankovollmacht an. Wenn sich eine Partei mit übergroßer Mehrheit von der Verfassung freizeichnet, droht eine zügellose Demokratie in der Phase der Übermacht. Und eine Blockade in der Zeit danach. Eine gegenläufige Zweidrittel-Mehrheit wird es auf absehbare Zeit nicht geben.

Ist ein solcher Eingriff auch in das deutsche Grundgesetz vorstellbar?

In Deutschland ist die verfassungsgerichtliche Kontrolle des Verfassungsgesetzgebers in der sogenannten Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes verankert. Sie kann nicht abgeschafft werden. Sie ist eine heilige Kuh. Stellen Sie sich vor, was in Berlin und Karlsruhe los wäre, wenn dem Bundesverfassungsgericht diese letzte Garantienorm dennoch aus der Hand geschlagen würde. Das hätte die Tragweite einer Revolution, die Zweidrittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat wären übermächtig. In Ungarn gibt es eine entsprechende Ewigkeitsklausel nicht.

Was für Folgen hat die ungarische Verfassungsnovelle?

Die Befürchtungen gehen dahin, dass sich der Gesetzgeber in politisch bedeutsamen Bereichen gegen eine inhaltliche Kontrolle durch das oberste Gericht immunisieren will. Die Regierung unter Orbán könnte dann mit ihrer derzeitigen Zweitdrittel-Mehrheit im Parlament freier schalten und walten. Quasi-revolutionären Charakter hätte es auch, wenn sich ungarische Richter künftig nicht mehr auf Urteile des Verfassungsgerichts vor der Ära Orbán beziehen dürften. Das würde einen harten Kontinuitätsbruch in der Rechtsprechung bedeuten.

Verabschiedet sich Ungarn mit der Verfassungsänderung aus der EU?

Auch das glaube ich nicht. Ungarn ist genauso abhängig und verflochten wie Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union. Sich abzukoppeln, wäre gegen alle politische und ökonomische Vernunft. Zudem wäre es eine Absage an alle großartigen Erfolge, die Ungarn nach dem Zusammenbruch des Ostblocks gefeiert hat: die Rückkehr in die Familie der Verfassungsstaaten, die Zugehörigkeit zu einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die Mitgliedschaft in der NATO. Es wäre politisch und verfassungsgeschichtlich ein dramatischer Rückschlag, wenn die aktuelle Verfassungsnovelle der Einstieg in eine rechtsstaatlich ungehemmte Gesetzgebung wäre. Absolute Demokratien gibt es in der westlichen Staatenwelt nicht. In der verfassungsstaatlichen Tradition sind demokratische Herrschaft im Elementaren durch Bürgerrechte und eben verfassungsgerichtliche Kontrolle rechtsstaatlich begrenzt.

Kann die Europäische Union überhaupt etwas gegen die Beschneidung der Rechtstaatlichkeit in einem Mitgliedsland unternehmen?

In Grenzsituationen kann die Europäische Union Rechte der Mitgliedstaaten aussetzen, wenn ein Mitgliedstaat die fundamentalen Grundwerte verletzt. So weit sind wir in Ungarn aber nicht. Die Verfassungsnovelle allein beschneidet noch keine Grundwerte. Davon kann erst die Rede sein, wenn Regierung und Parlament ihre demokratische Gestaltungsfreiheit missbrauchen und die in der EU-Verfassung geschützten Fundamente wie die Rechtsschutzgarantie, Menschen- und Bürgerrechte, Freiheit und Gleichheit verletzen. Wenn er nicht mit einer konkreten Vertragsverletzung befasst wird, sind auch dem Europäischen Gerichtshof die Hände gebunden. Von Einzelpunkten abgesehen, bleibt der Europäischen Union bislang nur, politisch auf die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu drängen. Wir sollten uns in der Union hartnäckig gegenseitig überreden, an der verfassten, also der gebändigten Demokratie festzuhalten.

Ulrich Hufeld gründete an der Andrássy Universität in Budapest im Jahr 2002 die Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaften mit. Dort lehrte der 46-Jährige bis zum Jahr 2008 Staats- und Europarecht. Seit 2009 ist er Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Universität der Bundeswehr in Hamburg. In Budapest hält der gebürtige Mainzer weiterhin Vorlesungen zum Verfassungsrecht.

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