Münster (dpa/lnw) - Erneut haben acht kreisfreie Städte aus Nordrhein-Westfalen beim Verfassungsgerichtshof des Landes Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das teilte der Gerichtshof am Montag in Münster mit. Nach einer Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für das Jahr 2022 gehen Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal jetzt auch gegen das Gesetz für das Jahr 2023 vor. Sie beklagen stellvertretend für alle kreisfreien Städte eine Ungleichbehandlung im kommunalen Finanzausgleich des Landes. Wann die Beschwerden verhandelt werden, ist noch offen.
Der NRW-Städtetag hat beim Einreichen der ersten Beschwerde im vergangenen Jahr beklagt, dass der Gesetzgeber mit dem GFG 2022 bei der Ermittlung der Steuerkraft erstmals zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden habe, obwohl die Schlüsselzuweisungen einheitlich bestimmt werden. Das führe laut Städtetag zu einer Umverteilung von 110 Millionen Euro von den Kreisfreien Städten hin zu den kreisangehörigen Kommunen.
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