Verfassung - Bremen:Antifaschismus in Verfassung? Beauftragter skeptisch

Bremen
Der Antisemitismus-Beauftragte für Niedersachsen, Franz Rainer Enste. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (Foto: dpa)

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Hannover/Bremen (dpa/lni) - Antifaschismus muss nach Ansicht von Niedersachsens Antisemitismusbeauftragtem Franz Rainer Enste nicht ausdrücklich in der Verfassung verankert werden. "Wenn man bestehende verfassungsrechtliche Regelungen mit Sinn und Verstand liest, dann heißt das: Nie wieder Diktatur, nie wieder Faschismus, nie wieder Rassismus, nie wieder Antisemitismus", sagte der frühere Richter am Montag. Die entsprechenden Passagen im Grundgesetz und in der niedersächsischen Verfassung seien so eindeutig, dass es keiner Änderung bedürfe.

In Sachsen-Anhalt war am Freitag eine Verfassungsreform auf den Weg gebracht worden, die Antifaschismus als Staatsziel festschreibt. Im neuen Paragrafen 37a der Landesverfassung heißt es, es sei die Verpflichtung des Staates und jedes Einzelnen, die "Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen".

Eine ähnliche Formulierung hatte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) für die Verfassung der Hansestadt vorgeschlagen. Zwar enthalte deren Präambel schon ein deutliches Bekenntnis gegen den Nationalsozialismus - die rechtliche Qualität eines konkreten Verfassungsziels werde damit aber nicht erreicht, schrieb Bovenschulte am Sonntag auf Facebook. Mit einer Konkretisierung der Landesverfassung könne Bremen dem "guten Beispiel" in Sachsen-Anhalt folgen. "Wir gehen davon aus, dass das eine breite Mehrheit hier teilt", sagte ein Sprecher der Senatskanzlei in Bremen. Eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung schätze er daher als realistisch ein.

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