Verfahren über die Rechtmäßigkeit von Bundespräsidentschaftswahlen:Verfassungsrichter Peter Müller ausgeschlossen

Das Bundesverfassungsgericht wird ohne den Richter Peter Müller die Wahlen der letzten beiden Bundespräsidenten überprüfen. Zwei NPD-Politiker hatten einen Befangenheitsantrag gegen Müller gestellt.

Der Bundesverfassungsrichter Peter Müller darf nicht an zwei Organstreitverfahren über die Rechtmäßigkeit der Wahlen der beiden ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler und Christian Wulff mitwirken. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden.

Der frühere saarländische Ministerpräsident Müller sei als Mitglied der jeweiligen Bundesversammlung bei den Bundespräsidentenwahlen "mitentscheidend tätig" gewesen. Deshalb dürfe er über die Klagen wegen möglicher Verfahrensfehler bei den Präsidentenwahlen nicht mitentscheiden. Der Ausschluss Müllers betrifft lediglich diese zwei Verfahren; er hat keine Auswirkungen auf dessen sonstige Richtertätigkeit.

Der stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Udo Pastörs sowie der NPD-Bundesvorsitzende Holger Apfel hatten gegen die 13. und 14. Bundesversammlung zur Bundespräsidentenwahl geklagt. Sie rügen unter anderem die fehlerhafte Zusammensetzung der Gremien. Außerdem stellten sie einen Befangenheitsantrag gegen Müller wegen dessen Teilnahme an den Versammlungen.

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