Verfahren gegen Sebastian Edathy:Edathy-Anwalt fordert Einstellung des Prozesses - Gericht lehnt ab

  • Zum Auftakt des Prozesses gegen Sebastian Edathy hat dessen Verteidiger die Einstellung des Prozesses gefordert.
  • Als Begründung nannte die Verteidigung die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen des Verdachts des Geheimnisverrats.
  • Das Gericht lehnte den Antrag ab.
  • Dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy wird vorgeworfen, über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben.

Am ersten Tag des Kinderporno-Prozesses gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy hat das Gericht den Antrag der Verteidigung zurückgewiesen, das Verfahren einzustellen. Das hatte Edathys Anwalt Christian Noll noch vor Verlesung der Anklage vor dem Landgericht Verden gefordert. Als Grund nannte er die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig.

"In diesem Verfahren ist so viel aus dem Lot geraten, dass es durch einen Prozess nicht mehr reparabel ist", sagte Noll mit Blick auf die Ermittlungen gegen Lüttig. Dieser wird verdächtigt, interne Ermittlungsdetails unter anderem aus dem Fall Edathy an Journalisten weitergegeben zu haben. Die Ermittlungen seien ein Verfahrenshindernis, sagte Noll, der Grundsatz des fairen Verfahrens sei nicht mehr gewährleistet. Sollte das Gericht den Prozess nicht einstellen, forderte Noll das Verfahren auszusetzen, solange gegen Lüttig ermittelt wird.

Das Gericht verfügte die Fortsetzung des Verfahrens.

Edathy habe ein Recht darauf, dass das Verfahren endlich beginne

Noll sagte außerdem, dass Edathy durch die mediale Vorverurteilung bereits bestraft sei. Er sei als Schuldiger gebrandmarkt worden, Freunde hätten sich von ihm abgewandt. Edathy habe sich zwar nicht immer glücklich geäußert, sagte Noll. "Aber er bedauert es zutiefst."

Der Staatsanwalt antwortete, Edathy habe ein Recht darauf, dass das Verfahren endlich beginne und nicht "ad infinitum" über ihm schwebe. Verteidigung und Staatsanwaltschaft diskutierten anschließend über eine mögliche Vereinbarung in einem Strafverfahren, doch das Gericht lehnte ein "Hinterzimmergespräch" ab.

Edathy wird vorgeworfen, im November 2013 über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben. Edathy bestreitet das. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.

Wenn das Verfahren am kommenden Montag fortgesetzt wird, könnte es zu einem Deal zwischen Staansanwaltschaft und Verteidigung kommen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass man über eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Summe im mittleren fünfstelligen Bereich reden könne. Die Voraussetzung: Edathy müsse sich "geständig einlassen".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: