Zum ersten Mal seit Jahrzehnten und mehr als fünfzig Jahre nach der Spiegel-Affäre wird Journalisten wieder Landesverrat und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt hat jetzt gegen Verantwortliche des Online-Blogs Netzpolitik.org ein derartiges Strafverfahren eingeleitet.
Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR fiel diese Entscheidung nach Prüfung einer Strafanzeige, die Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zuvor beim Landeskriminalamt in Berlin gestellt hatte. Diese war dann an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet worden. Maaßen hatte in drei Fällen Strafanzeige erstattet.
Landesverrat - ein beladenes Wort
Zwei davon betrafen die Veröffentlichung von Auszügen aus Dokumenten des Verfassungsschutzes durch den Blog; im dritten Fall ging es um einen geheimen Bericht über eine V-Mann-Affäre im Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU, über den die SZ und die beiden ARD-Sender berichtet hatten.
Während in diesem Fall, bislang zumindest, offenbar kein Anfangsverdacht gesehen wird, entschieden die Karlsruher Ankläger, in den anderen beiden Fällen gegen Netzpolitik.org zu ermitteln. Die Bundesanwaltschaft wollte auf Anfrage keine Stellung dazu nehmen.
In den USA beispielsweise gibt es eine vergleichbare Vorschrift wie Landesverrat, die Journalisten betrifft, nicht. Andernfalls wäre die Veröffentlichung der Papiere des Whistleblowers Edward Snowden über die NSA kaum möglich gewesen. In der jüngeren Vergangenheit hatte Karlsruhe in solchen Fragen stets eine restriktive Linie verfolgt und sich zurückgehalten.
50 Jahre Spiegel-Affäre:Der Tag, an dem die Republik erwachte
"In der Redaktion herrschte Beklommenheit. Wir waren jung und nicht so abgebrüht, wie der schnoddrige Ton unseres Blattes glauben machte." Vor 50 Jahren ließ die gereizte Staatsmacht die Redaktion des "Spiegel" besetzen. Unser Autor, 1962 Redakteur des Magazins und Augenzeuge, blickt zurück auf eine Affäre, die das Land veränderte
Landesverrat ist in Deutschland ein beladenes Wort. Der dazugehörige Strafparagraf wurde früher auch eingesetzt, um politische Gegner zu bekämpfen. Schon in der Weimarer Republik hatten Juristen vor dem Missbrauch des Vorwurfs des publizistischen Landesverrats gewarnt.
Nach der Spiegel-Affäre Anfang der Sechzigerjahre hatten führende Juristen und Politiker darauf hingewiesen, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Die Forderung nach strikter Geheimhaltung kollidiere mit dem wichtigen Grundrecht auf Pressefreiheit - so lautete bislang die Argumentation, wenn es um eingestufte Dokumente und deren Veröffentlichung ging.
Gutachter soll prüfen
Die jetzige Entwicklung markiert den Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. Hinzu kommt: Journalisten bleiben dabei in aller Regel außen vor.
Aber selbst die vorbereiteten Strafanzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen Dienstgeheimnisse sind dann nicht gestellt worden. Die Kanzlerin selbst soll das Vorhaben gestoppt haben. Im nun ersten Landesverratsfall seit Jahrzehnten soll zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hat.