Vereinte Nationen:Asyl für Klimaflüchtlinge

Vereinte Nationen: Ein überfülltes Boot vor der libyschen Küste in diesem Januar: Die spanische Hilfsorganisation Open Arms kam den Menschen aus Marokko und Bangladesch zu Hilfe.

Ein überfülltes Boot vor der libyschen Küste in diesem Januar: Die spanische Hilfsorganisation Open Arms kam den Menschen aus Marokko und Bangladesch zu Hilfe.

(Foto: Santi Palacios/AP)

Wer vor lebensbedrohlichen Klima-Ereignissen flieht, hat ein Recht auf Asyl, stellt der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen am Mittwoch fest. Beschwert hat sich ein Mann aus dem Inselstaat Kiribati.

Von Andrea Bachstein

Diese Entscheidung könnte in der Zukunft Zehntausende und mehr Menschen betreffen: Wer vor lebensbedrohlichen Klima-Ereignissen flieht, hat ein Recht auf Asyl und darf nicht wieder dahin zurückgeschickt werden, wo die Umwelt sein Leben in Gefahr bringt. Dies hat zumindest am Dienstag in Genf der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (CCPR) festgestellt. Das UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR) in Genf sprach von einer "historischen" Entscheidung. Der UN-Menschenrechtsausschuss habe "neue Standards etabliert". Sie könnten künftig den Erfolg von Asylgesuchen vereinfachen, "die sich auf Folgen des Klimawandels beziehen", sagte Yuval Shany, einer der Experten des Gremiums der Agentur dpa zufolge.

Der Beschluss war herbeigeführt worden durch einen einzelnen Kläger aus dem winzigen pazifischen Inselstaat Kiribati. Zusammen umfassen dessen Eilande weniger Fläche als die Insel Rügen. Der Mann namens Ioane Teitiota hatte Beschwerde dagegen eingelegt, dass seine Familie 2015 ausgewiesen wurde aus Neuseeland - einem der 172 Unterzeichnerstaaten des "Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte". Teitiotas Argument: Die Inseln seines Staates seien wegen des steigenden Meerespegel unbewohnbar, unter anderem weil das Trinkwasser vom salzigen Meerwasser verdorben sei. Das Kontrollorgan der UN zur Überwachung von Menschenrechten wies nun in Genf zwar den Fall der kiribatischen Familie ab. Denn, so die Begründung, im Heimatland Teitiotas sei ausreichender Schutz für die Bevölkerung geschaffen worden. Aber die 18 unabhängigen Menschenrechtsexperten aus aller Welt stellten grundsätzlich fest, dass Länder Asylsuchende nicht abschieben dürften, wenn in deren Heimat eine klimabedingte Lage ihr Recht auf Leben bedrohe. Und zwar gelte das sowohl für Situationen, die durch plötzliche Naturkatastrophen wie eine Flut eintreten, wie wenn allmählicher Klimawandel sie verursacht, beispielsweise durch Bodenerosion. Der Menschenrechtsausschuss stellte außerdem klar, dass ein Asylsuchender, der klimabedingt geflohen sei, nicht individuell beweisen müsse, dass ihm bei der Rückkehr in sein Land unmittelbare Gefahr drohe.

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