Gemeinnützigkeit:Schützenverein ja, Paintball-Club nein, Männer-Vereine vielleicht

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Ein Burschenverein beim Maibaumaufstellen. Finanzminister Scholz will reinen Männervereinen den Status der Gemeinnützigkeit entziehen.

(Foto: Raphael Lichius/imago/CHROMORANGE)

Finanzminister Scholz will Vereinen, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, den Status der Gemeinnützigkeit entziehen. Welche Kriterien Vereine für Spenden und Steuererleichterungen erfüllen müssen.

Von Jana Anzlinger

Ob Sportclub, Chor oder Schützenverein: Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will, dass reine Männer-Vereine nicht mehr den Status einer gemeinnützigen Organisation und die damit verbundenen Vorteile genießen. "Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht", sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag. "Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen." Es gebe "deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen", führte Scholz aus. Das Finanzministerium erklärte, zur genauen Anzahl der betroffenen Vereine ließen sich keine Angaben machen.

Scholz' Plan ist kontrovers, um die Gemeinnützigkeit von Vereinen gab es in den vergangenen Monaten immer wieder Grundsatzdiskussionen. Aus der Union kommt Kritik an dem Plan. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat ihn als "Frontalangriff auf das Ehrenamt" bezeichnet. "Wir werden dem nicht zustimmen, es passt nicht zu NRW und seinen Traditionen", so Laschet. In NRW gebe es Bergmannschöre nur mit Männern, Schützenvereine mit einer jahrhundertealten Tradition und auch reine Frauenorganisationen. "Muss der katholische Frauenbund demnächst noch Männer aufnehmen, damit er gemeinnützig ist?", sagte Laschet.

Der ehemalige bayerische Umweltminister Marcel Huber sprach im BR-Fernsehen von einem missglückten Versuch, Gendergerechtigkeit mit der Steuerkeule einzufordern. Huber, der selbst Vorsitzender des nicht gemeinnützigen Katholischen Männervereins Tuntenhausen ist, sagte, bei vielen Vereinen gehe es um Traditionspflege. Auch der niedersächsische Finanzminister Hilbers kritisiert die Pläne. Der CDU-Politiker hat nach eigenen Worten kein Verständnis dafür, die Gemeinnützigkeit bei Vereinen aufzuheben, wenn diese sich aus guten sachlichen Gründen nur an Frauen oder Männer richten. Hilbers führte an, dass es bereits ausreichend gesetzliche Regelungen zur Gemeinnützigkeit gebe.

Das aber ist eine weitere umstrittene Aussage. Wer dem Gemeinwohl dient und wer nicht, an dieser Frage entzünden sich immer wieder Debatten, zuletzt im Fall von Attac und der Deutschen Umwelthilfe. Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit ist kein Verbot und ändert auch nichts am Status etwa Verein oder Stiftung. Trotzdem ist sie für die Betroffenen fatal, denn von der Gemeinnützigkeit hängt ab, wie viel Geld in die Kasse kommt. Nur wenn eine Organisation als gemeinnützig eingestuft wird, können Unterstützer ihre Spenden von der Steuer absetzen. Außerdem muss sie weniger Umsatz- und Körperschaftssteuer zahlen. Ist die Gemeinnützigkeit bestätigt, darf ein Verein bis zu 35 000 Euro an Gewinn im Jahr machen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Vereine ohne Gemeinnützigkeit werden schon ab 5000 Euro besteuert. Für Vereine sind das oft existenzielle Voraussetzungen.Die Entscheidung, ob eine Organisation gemeinnützig ist, trifft zunächst das Finanzamt. Nach der ersten Anerkennung prüft die Behörde alle drei Jahre, ob sie noch gilt. Wenn das Finanzamt zu ungunsten des Vereins entscheidet, kann der dagegen klagen. Zuständig sind die Finanzgerichte der Länder, der Bundesfinanzhof ist die letzte Instanz.

25 "Zwecke", die die Allgemeinheit fördern

Für die Gemeinnützigkeit gibt es mehrere Kriterien. In der Abgabenordnung heißt es: "Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern." Was genau die Allgemeinheit fördert und was nicht, ist darunter im Detail aufgelistet. Insgesamt werden 25 "Zwecke" aufgeführt, von denen es mindestens einen zu fördern gilt. Dazu gehören etwa Umweltschutz, Brauchtumspflege, Religion, Berufsbildung, Kultur und Sport, wobei sicherheitshalber ausgeführt wird: "Schach gilt als Sport."

Eine Allianz aus mehr als 130 Organisationen, die sich "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" nennt, fordert seit Jahren vergeblich, dass die Abgabenordnung reformiert wird. Sie monieren unter anderem, dass die ursprünglich in den 70ern erstellte Liste nicht so ganz auf Höhe der Zeit sei.

So haben es moderne Hobbys und Fähigkeiten wie Programmiersprache und Medienkompetenz nie auf die Liste geschafft. Organisationen, die Menschenrechte fördern oder sich für die LGBTQ-Community einsetzen wollen, haben ebenfalls Schwierigkeiten, sich einzusortieren. Schützenvereine gelten als gemeinnützig, weil sie Brauchtumspflege betreiben, Paintball-Clubs aber nicht, weil es sich nach Auffassung der Behörden um ein Kriegsspiel handelt.

Explizit angeführt werden "die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports".

Zwar werden die Zwecke in der Praxis gedehnt, aber wie weit diese Dehnung geht, wirke willkürlich, sagen Kritiker. Darauf deutet auch eine Stichprobe vom März 2018 hin. Der Vorstand von "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" schrieb mithilfe der Otto-Brenner-Stiftung bundesweit 404 Finanzämter an. Er gab sich als eine Gruppe von Vereinsgründern aus und bat um Gemeinnützigkeit für drei fiktive Vereine. Die Anfragen an alle Finanzämter waren gleich formuliert. Das Ergebnis: In etwa der Hälfte der Fälle sagten die Finanzämter Gemeinnützigkeit zu, in der anderen nicht. Die Studie ist die einzige größer angelegte Untersuchung, weitere Daten zum Entscheidungsverhalten der Finanzämter gibt es nicht.

Die Abgabenordnung macht es den Behörden auch deshalb nicht leicht, weil neben der inhaltlichen Ausrichtung wichtig ist, wie die Organisation ihren zugeschriebenen Zweck erfüllt. Der Hauptvorwurf gegen Attac und DUH etwa: Sie machen Politik.

Attac hat den Gemeinnützigkeitsstatus deshalb im Februar verloren. Die Globalisierungskritiker von Attac sind dem Bundesfinanzhof zu "allgemeinpolitisch". Attacs Argument, es sei eine Bildungsbewegung und deshalb mit vielen Themen befasst, akzeptieren die Richter nicht, weil es an "geistiger Offenheit" fehle.

Die Deutsche Umwelthilfe hat den Status bisher behalten.Tatsächlich hatte das für die DUH zuständige Finanzamt Singen bisher nie etwas auszusetzen. Die Forderung der CDU, der DUH das Verbandsklagerecht zu entziehen, hat der BGH im Juli abgelehnt. Die DUH hatte gegen mehr als 30 Kommunen geklagt, in denen sie die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten sah.

Der Bundesfinanzhof hat sich im Jahr 2017 übrigens schon einmal mit einem reinen Männer-Verein befasst. Demnach war eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen hatte, nicht gemeinnützig. Die Loge habe keine zwingenden sachlichen Gründe für den Ausschluss von Frauen anführen können, urteilte das Gericht. Damals hieß es, dass die Entscheidung sich auch auf andere Vereine auswirken könnte. Das Verständnis des Gerichts scheint sich allerdings bislang in der Praxis noch nicht durchgesetzt zu haben, was Scholz offenbar zu seinem Plan motiviert hat.

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