Verdacht auf Kinderpornografie:Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Edathy

Sebastian Edathy

Unter Verdacht: Nach langen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen den früheren SPD-Abgeordenten Sebastian Edathy.

(Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Hannover klagt den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy an. Der Politiker soll kinderpornografische Fotos und Videos besessen haben. Edathys Anwalt bezeichnet die Anklageschrift als "keine tragfähige Grundlage für einen Prozess".

  • Nach langen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen den früheren SPD-Abgeordneten Edathy.
  • Edathys Anwalt kritisiert Staatsanwaltschaft - "Anklageschrift keine tragfähige Grundlage für einen Prozess"
  • Auf einem Computer Edathys sollen Internet-Links zu Kinderpornos gefunden worden sein.

Staatsanwaltschaft Hannover klagt Edathy an

Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos. Eine Sprecherin des Landgerichts Verden bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, dass die Klage am Vormittag eingegangen sei. Die Staatsanwaltschaft Hannover wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben.

Dem Innenpolitiker Edathy wird vorgeworfen, im Internet Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen zu haben. Beweismaterial war nach Angaben der Ermittler im Februar bei Durchsuchungen von Wohnung und Büros Edathys sichergestellt worden.

Edathys Anwalt Christian Noll hat auf die Anklageerhebung mit einem Vorwurf an die Behörden reagiert. In einer Presseerklärung bemängelt er, die Staatsanwaltschaft habe erneut Informationen an Medienvertreter weitergegeben, bevor er selbst beziehungsweise Edathy in Kenntnis gesetzt worden seien. Nach dem Landgericht Verden habe Edathy bis zum 15. August Zeit für eine Stellungnahme. Danach werde das Landgericht über eine eventuelle Zulassung der Anklage entscheiden. Nach Nolls Ansicht bildet die Anklageschrift jedoch "keine tragfähige Grundlage für einen Prozess."

Edathy war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die unter anderem kinderpornografisches Material verbreitete. Dort soll er der Staatsanwaltschaft zufolge zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Darauf sollen unbekleidete Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu sehen gewesen sein. Edathy bestreitet die Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft stützt sich in ihrer Anklage nicht auf das über die kanadische Firma bezogene Material, sondern auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten. Diese waren in einer Sicherungskopie der Daten seines Laptops aus dem Bundestag gefunden wurden. Den Computer hatte Edathy im Februar als gestohlen gemeldet.

Massive Kritik an Staatsanwaltschaft

Bereits wegen der Ermittlungen hatte es massive Kritik an der Behörde gegeben. Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneten missachtet zu haben. Außerdem beklagte er schon damals, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten.

Auch hätten die Ermittler aus Sicht von Edathy zu Unrecht einen Anfgangsverdacht angenommen. Der ehemalige SPD-Abgeordnete reichte deshalb Verfassungsbeschwerde ein.

Für den Besitz von kinderpornografischem Material sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die gerichtliche Zuständigkeit in dem Fall liegt wegen Edathys Wohnort im niedersächsischen Rehburg-Loccum im Landkreis Nienburg beim dortigen Amtsgericht oder beim Landgericht Verden. Die Richter müssen nun entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen Edathy kommt.

Bundestag setzt Untersuchungsausschuss ein

Anfang Juli hatte der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Affäre Edathy eingesetzt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, warum das Bundeskriminalamt erst zwei Jahre nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente gegen Edathy aktiv wurde und ob Regierungsmitglieder Dienstgeheimnisse in der Angelegenheit weitergereicht haben.

Der damalige Agrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) war im Februar zurückgetreten, nachdem bekannt wurde, dass er SPD-Chef Sigmar Gabriel über den Kinderporno-Verdacht gegen Edathy informiert hatte.

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