Verbrechensbekämpfung:Haut und Haare und Grundgesetz

Massengentest in Neubrandenburg

Fahndung mit dem Wattestäbchen: In schweren Fällen versucht die Polizei schon heute, Täter mit DNA-Reihenuntersuchungen zu überführen.

(Foto: Bodo Marks/dpa)

Was Polizisten, Juristen und Rechtsmediziner vom neuen Gesetzentwurf zur Suche nach Tätern per DNA halten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Seit 1991 gilt der genetische Fingerabdruck als "Goldstandard" für Ermittlungsverfahren. Er ist so präzise, dass ein Verteidiger den Abgleich zwischen Tatortspur und Genprobe des Angeklagten vor Gericht kaum noch erschüttern kann. Wenn man nun über den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur erweiterten Genanalyse spricht, mit deren Hilfe Alter, Haut-, Haar- und Augenfarbe für die Fahndung genutzt werden sollen, dann darf man sich vom Zauberwort DNA nicht blenden lassen. Von der Präzision des Goldstandards ist die neue gentestgestützte Tätersuche weit entfernt.

Denn aus einer einigermaßen guten DNA-Spur lassen sich bisher nur gewisse Wahrscheinlichkeiten über äußere Merkmale herausarbeiten. Die Methoden können zwar relativ gute Ergebnisse bringen, wenn zum Beispiel die richtigen "Marker" für blaue oder für dunkelbraune Augen gefunden werden; Rechtsmediziner gehen von einer Zuverlässigkeit von 95 bis 98 Prozent aus. Der Wahrscheinlichkeitswert sackt aber deutlich ab, sobald es um die durchaus häufigen Fälle von Mischfarben geht. Beim Haar kommt hinzu, dass es mit zunehmendem Alter zuerst dunkler und dann grau wird - wenn es nicht überhaupt ausfällt. Laut Ministerium liegt die Vorhersagewahrscheinlichkeit zwischen 70 (blond) und 87 Prozent (schwarz). Dass Menschen Haare färben oder grüne Kontaktlinsen tragen, ist da noch gar nicht mitgerechnet. Andererseits: Zeugenaussagen sind sehr viel ungenauer - Menschen beschreiben hagere Täter, die sich am Ende als groß und dick herausstellen.

Also besser als gar nichts? Die DNA-Analyse als stummer, aber wertvoller Zeuge? Solche Informationen seien weitere Bausteine für die Ermittlungen, mehr nicht, sagt Josef Wimmer, Leiter der Mordkommission bei der Münchner Polizei.

Dass der Gesetzentwurf dennoch in der Praxis zu Schwierigkeiten führen kann, hat mit der Hautfarbe schwarz zu tun. Nach der vom Ministerium zitierten "Gemeinsamen Kommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute" liegt die Vorhersagewahrscheinlichkeit für schwarze Hautfarbe bei 95 Prozent (bei "Mischfarben" indes deutlich darunter). Für Kriminalisten liefert das einen guten Ansatzpunkt, in einem Land mit weißer Mehrheitsbevölkerung lässt sich der Kreis der Verdächtigen deutlich eingrenzen. Klar ist aber auch, dass darin - wie es Michael Rosenthal vom Deutschen Anwaltverein ausdrückt - das Risiko der Diskriminierung bestimmter Gruppen liegt. Das Merkmal "schwarze Hautfarbe" könnte zu Reihenuntersuchungen in dieser Gruppe genutzt werden.

Pauschal dunkelhäutige oder blonde Männer überprüfen? "Uferlos", sagt ein Kripo-Mann

Ein Massengentest unter allen dunkelhäutigen Menschen im Stadtviertel? Oder unter allen 30- bis 40-Jährigen? Josef Wimmer hält das für unpraktikabel. "Reihenuntersuchungen sind mit sehr viel Aufwand verbunden und werden vom Richter nur genehmigt, wenn sie erfolgversprechend sind." Die Untersuchung müsse also zunächst regional eingrenzt werden. Die Umstände eines Verbrechens können zum Beispiel nahelegen, dass der Täter die Lebensgewohnheiten seines Opfers kannte. Daraus wiederum kann man schließen, dass er dort wohnt. Geht es um einen Wohnblock mit 300 Personen, könne man eine Reihenuntersuchung beantragen. "Zusatzinformationen wie Alter oder Hautfarbe würden nur zu einer Priorisierung führen" - also dazu, dass die entsprechende Gruppe zuerst untersucht werde. Aber solange kein Treffer vorliege, würden alle 300 Bewohner getestet, und mögliche Besucher dazu, um die Spur abzuarbeiten und auszuschließen, dass der Täter sich dort befinde. Pauschal alle dunkelhäutigen oder blonden Männer eines ganzen Stadtviertels zu untersuchen, wäre dagegen viel zu uferlos, sagt Wimmer.

Bleibt die Frage, ob das Gesetz eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Den genetischen Fingerabdruck hatte das Bundesverfassungsgericht gebilligt, weil er zuverlässig ist und zudem nur den "nichtcodierten" Teil der Erbanlagen betraf, der keine Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale zuließ. Das neue Verfahren dringt tiefer ins Innerste des Menschen ein. Und das Resultat ist nur so halb genau.

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