Verbrechen in Syrien:Mutmaßlicher Folterer in Hessen verhaftet

Verbrechen in Syrien: Zerschossenes Zentrum der syrischen Stadt Homs.

Zerschossenes Zentrum der syrischen Stadt Homs.

(Foto: AP)

Das Bundeskriminalamt nimmt in Hessen einen syrischen Arzt fest, der in Homs Gegner des Assad-Regimes gequält haben soll. In Koblenz stehen bereits zwei ehemalige Geheimdienstmitarbeiter aus Syrien vor Gericht.

Von Lena Kampf, Berlin

Am Telefon klingt Anwar Al-Bunni zuversichtlich: "Wir werden einen nach dem anderen kriegen", sagt er. Der Rechtsanwalt aus Syrien ist selbst vor der Verfolgung durch das Assad-Regime nach Berlin geflüchtet.

Hier organisiert er die Suche nach syrischen Folterern und Kriegsverbrechern, die ebenso wie er in Europa leben. Am Freitag hat es wieder eine Festnahme gegeben, Beamte des Bundeskriminalamts holten den Arzt Alaa M. in seinem Wohnort in Hessen ab.

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen ihn, der Vorwurf: Begehung eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie der gefährlichen Körperverletzung. Alaa M. soll als Arzt in einem Gefängnis des syrischen Militärischen Geheimdienstes tätig gewesen sein und dort mindestens in zwei Fällen einen Inhaftierten gefoltert haben.

"Es gibt viele von ihnen, aber irgendwann geht es ihnen allen wie Alaa M.", sagt Anwar Al-Bunni. Er war es, der nach einem Hinweis auf die mutmaßlichen Taten Alaa M.s unter nach Europa geflüchteten Syrern nach Zeugen gesucht hat und in verschiedenen Ländern fündig wurde.

Er hat Aussagen dokumentiert und Beweise gesammelt und sie dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe vorgelegt. Darunter ein Foto, das die Leiche eines Folteropfers zeigen soll. Aufgenommen wurde es laut Al-Bunni von der Familie des Toten, die die Leiche wenige Tage nach der Inhaftierung des jungen Mannes abholen konnte. Der Körper geschunden, er soll ein Loch im Schädel gehabt haben. "Man hat ihm in den Kopf gebohrt", sagt Al-Bunni.

Verantwortlich soll dafür laut Anwar Al-Bunni Alaa M. gewesen sein. Der Arzt, der seit 2015 in Deutschland wohnt und als Orthopäde in einem Krankenhaus eines hessischen Kurorts nahe Gießen arbeitet, war 2011 noch im Gefängnis des Militärischen Geheimdiensts in Homs tätig.

Anstatt dem jungen Mann zu helfen, soll er ihn mit einem Plastikrohr geschlagen und getreten haben, bis dieser das Bewusstsein verlor

Als die Proteste gegen die Regierung Assads in Syrien ausbrachen, wurden dort auch verletzte Regimegegner behandelt, die M. zum Teil schwer misshandelt haben soll. Unter anderem den jungen Mann A. aus Baba Amr, dessen Tod nun Grundlage des Haftbefehls ist.

A. soll im Oktober 2011 nach einer Demonstration inhaftiert worden sein und nach einer "Foltersitzung" einen epileptischen Anfall erlitten haben. Alaa M. soll als Arzt dazu gerufen worden sein, aber anstatt dem jungen Mann zu helfen, soll er A. laut Bundesanwaltschaft mit einem Plastikrohr geschlagen und auch getreten haben, bis dieser das Bewusstsein verlor und von Wärtern weggetragen wurde.

Wann und wie ihm die Verletzungen am Schädel zugefügt wurden, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Der Spiegel und der Fernsehsender Al Jazeera berichten außerdem, dass neben einigen anderen ehemals Inhaftierten auch zwei Kollegen aus Homs Alaa M. belasten. Sein Verteidiger war für die SZ für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, er hatte aber gegenüber dem Spiegel und Al Jazeera die Vorwürfe gegen seinen Mandanten bestritten.

Alaa M. ist nicht der erste mutmaßliche syrische Folterer, den der Generalbundesanwalt in Deutschland festgenommen hat. Seit Ende April dieses Jahres müssen sich zwei andere ehemalige Geheimdienstmitarbeiter aus Syrien vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten.

Einem anderen Folterer wird vor Gericht 58-facher Mord vorgeworfen

Es ist der weltweit erste Strafprozess gegen mutmaßliche syrische Folterer. Dem ehemaligen höherrangigen Geheimdienstmitarbeiter Anwar R., der für die Folter von tausenden Oppositionellen in der von ihm geleiteten Abteilung 251 verantwortlich gewesen sein soll, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit, 58-facher Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung vorgeworfen.

Er hat die Vorwürfe gegen ihn im Prozess bestritten. Eyad A. soll Demonstranten festgenommen und in die Abteilung von Anwar R. gebracht haben, er ist wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Beide waren in Deutschland von Opfern wiedererkannt worden.

Patrick Kroker, Rechtsanwalt des European Centers for Constitutional und Human Rights, das einige Opfer als Nebenkläger im Prozess in Koblenz vertritt und Anwar Al-Bunni bei seinen Recherchen juristisch unterstützt, sagt, die Festnahme Alaa M.s zeige, dass die Ermittlungen des Generalbundesanwalts Früchte tragen. "Doch jetzt müssen auch diejenigen gefasst werden, die die Befehle gaben. Es muss darum gehen, die systematische Folter des syrischen Regimes zu verfolgen".

Tatsächlich liegt seit 2018 ein weiterer Haftbefehl gegen den ehemaligen Chef des syrischen Luftwaffengeheimdiensts, Jamil Hassan, in Karlsruhe vor. Hassan soll sich jedoch weiterhin in Syrien aufhalten, sodass es bisher noch nicht zu einer Festnahme gekommen ist. Die Bundesanwaltschaf ist nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip verantwortlich für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, auch wenn diese weder in Deutschland begangen wurden, noch Opfer und Täter Deutsche sind.

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