Verbraucherschutz:Einfach mal klagen

Das Kabinett hat soeben die Muster­feststellungs­klage beschlossen. Für Kunden­rechte ist das ein echter Fortschritt.

Von Michael Bauchmüller

Verbraucher finden sich, was die eigenen Rechte angeht, hierzulande oft allein auf weiter Flur. Ob das Kleingedruckte vom Girokonto rechtens ist oder der Gastarif so plötzlich erhöht werden darf, wer weiß das schon. Nur wenige wagen eine Klage und investieren neben Geld auch viel Nerven und Zeit ihres Lebens. Doch es gibt Hoffnung.

Das Kabinett hat soeben der Musterfeststellungsklage den Weg geebnet, und dieses Wortungetüm könnte tatsächlich vieles einfacher, weniger riskant machen. Wer sich im Unrecht sieht, kann sich mit anderen zusammenschließen; Verbände können im Namen des Verbraucherschutzes klagen. Probleme, die viele Verbraucher betreffen, müssen damit nicht viele Richter beschäftigen, es reicht zunächst ein Verfahren. Für die Kundenrechte ist das Gesetz ein echter Fortschritt.

Es bedeutet aber auch Verantwortung, nämlich für die Verbände mit Klagerecht. Unsichtbarer Hintergrund des Gesetzes ist die Causa Volkswagen. Millionen VW-Besitzer können auf seiner Basis zu ihrem Recht kommen. Aber es wird andere Fälle geben, die weniger Schlagzeilen machen, weniger Menschen treffen, vielleicht lästiger sind. Und es wird Fälle geben, in denen Verbraucher das Instrument missbrauchen wollen. Das neue Recht klug und konsequent zu nutzen, wird auch Sache der Kläger sein.

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