Verbotsverfahren gegen Neonazi-Partei:Innenminister streben NPD-Verbot an

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich geeinigt: Sie wollen die Voraussetzungen für ein neues NPD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht schaffen. Bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden wurde beschlossen, einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und neues Material zu sammeln.

Die Innenminister von Bund und Ländern streben ein Verbot der rechtsextremen NPD an. Man sei sich einig gewesen, dass die NPD danach strebe, die freiheitlich- demokratische Grundordnung zu beseitigen, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz und hessische Ressortchef Boris Rhein (CDU) zum Abschluss der Tagung in Wiesbaden.

Deswegen werde die Notwendigkeit eines Verbotes der NPD gesehen. Zuvor müssten jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot geprüft werden. Rheinsagte, die Minister seien sich einig, dass die NPD "menschenverachtend, demokratiefeindlich und antisemitisch" sei, sagte Rhein. Ein Verbot müsse aber sorgfältig vorbereitet werden.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, eine Bund-Länder Arbeitsgruppe werde damit beauftragt, Material zusammenzustellen, das ein Verbot ermöglichen solle. Außerdem soll ein Kriterienkatalog aufgestellt werden.

Die SPD-geführten Länder hatten zuvor einen möglichst schnellen Verbotsantrag gefordert, einige Unionsminister warnten aber vor Schnellschüssen. Der Beschluss der Innenminister ist ohnehin nur ein Signal: Nur Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat können einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Auslöser der Debatte um das NPD-Verbot sind insgesamt zehn Morde an Einwanderern und einer deutschen Polizistin, die der Zwickauer Neonazi-Zelle zur Last gelegt werden. Zu den Unterstützern der Zwickauer Gruppe soll auch der inhaftierte Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben gehören. Weitere Verbindungen zur NPD könnten ein neues Verbotsverfahren erleichtern. Ein erster Anlauf war 2003 am Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil in der Partei zu viele V-Leute der Geheimdienste tätig waren.

© sueddeutsche.de/dapd/AFP/dpa/fran - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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