Nicht immer waren deutsche Innenminister verfassungsrechtlich so weitsichtig wie vergangene Woche Thomas de Maizière. "Man kann nicht alles verbieten, was man ablehnt", so begründete er seinen Verzicht auf ein Burkaverbot, über das in CDU und CSU gerade laut nachgedacht wird. Viel spricht dafür, dass die Einschätzung des Bundesinnenministers zutreffend ist: Ein generelles Burkaverbot, das sogar das verhüllte Spazierengehen im Park untersagt, wäre vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu halten.
Sowohl die Burka mit dem vergitterten Sichtfenster als auch der Gesichtsschleier Niqab, der zumindest die Augen frei lässt, dürften von der Religionsfreiheit geschützt sein. Zwar ist es innerhalb des Islam umstritten, wie weit eigentlich das Bedeckungsgebot reicht; die Burka kommt in Afghanistan und Pakistan vor, ist aber in der muslimischen Welt nicht sehr verbreitet.
Entscheidend ist jedoch, ob die Betroffenen die Verhüllung als religiöse Pflicht betrachten - und ob es dafür eine plausible Grundlage in bestimmten Ausrichtungen der Religion gibt. "Dem Staat ist es verwehrt, derartige Glaubensüberzeugungen seiner Bürger zu bewerten oder gar als richtig oder falsch zu bezeichnen", entschied das Bundesverfassungsgericht 2015 im Kopftuch-Beschluss.
Das Grundgesetz deckt die Verschleierung aus religiösen Gründen
Damit hat, wer aus religiösen Gründen sein Gesicht verhüllen will, ein starkes Grundrecht auf seiner Seite. Anders ausgedrückt: Der Staat muss eine solide Rechtfertigung liefern, wenn er das Recht einschränken will. Weil im liberalen Rechtsstaat eben nicht die Ausübung der Freiheit (auch der Freiheit, sich nach Belieben zu kleiden) rechtfertigungsbedürftig ist, sondern ihre Einschränkung. Doch triftige Verbotsgründe sind nicht in Sicht.
Nun fragen die Befürworter eines Verbots: Was heißt hier überhaupt Freiheit? Die Burka sei doch Ausdruck der Unterdrückung von Frauen durch eine extrem patriarchalisch geprägte Form des Islam. Also das Gegenteil von Freiheit. Das ist in der Tat richtig - genau deshalb ist die Diskussion so kompliziert: Wer gegen ein Verbot eintritt, muss als Disclaimer anfügen, dass er selbstredend auch gegen die Burka und lediglich für den liberalen Staat sei. Als Freiheitssymbol taugt der Ganzkörperschleier nun wirklich nicht.
Außerdem ist die Frage, ob die Frauen sich freiwillig unters Tuch begeben, komplizierter zu beantworten als etwa beim Kopftuch. Das Kopftuch ist ambivalent: Es kann für ein rückwärtiges Frauenbild stehen - aber auch als selbstbewusstes Identitätssymbol junger Musliminnen verstanden werden. Der Burka fehlt diese Zweideutigkeit; auf den Trägerinnen lastet mindestens der Zwang der Tradition, häufig auch der des Ehemanns.