Verbot von Ankauf von Steuer-CDs:Schäuble bremst Justizministerin

Kritik von allen Seiten: Finanzminister Schäuble nennt den Vorschlag von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, den Kauf von Steuer-CDs unter Strafe zu stellen, einen "Nebenkriegsschauplatz". Auch aus der eigenen Partei gibt es Widerstand.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erntet für ihre Pläne, den Ankauf von Steuer-CDs zu verbieten, Kritik von allen Seiten. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte im Deutschlandfunk zu einem möglichen gesetzlichen Verbot des Erwerbs von Steuerhinterzieherdaten: "Das ist ein Nebenkriegsschauplatz."

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"Das ist ein Nebenkriegsschauplatz": Finanzminister Wolfgang Schäuble bremst Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

(Foto: dapd)

Wichtiger sei der Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz. In dem geplanten Abkommen müssten dann Regelungen getroffen werden, "dass der Staat nicht darauf angewiesen ist, mit Kriminellen zusammenzuarbeiten, um die Gerechtigkeit des Steuervollzugs sicherzustellen".

Auch in der eigenen Partei stößt die FDP-Politikerin auf Widerstand. Die Mehrheit sehe den Vorstoß "skeptisch", sagte Generalsekretär Patrick Döring in Berlin. Döring ist wie Schäuble der Auffassung, dass zuerst das Steuerabkommen mit der Schweiz in Kraft gesetzt werden sollte.

Leutheusser-Schnarrenberger hatte am Wochenende angekündigt, ein Verbot des Ankaufs illegal erlangter Steuerdaten zu prüfen. Die Opposition wirft der Ministerin Klientelpolitik vor und nannte die Pläne "heuchlerisch". Steuerbetrüger würden durch eine solche Regelung beschützt.

Die Justizministerin rechtfertigte ihren Vorschlag im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. "Im Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel." Steuerhinterziehung gehöre mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft und nicht mit Hilfe von Kriminellen und windigen Datenhehlern. Steuerhinterziehung sei "kein Kavaliersdelikt, aber das heißt nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf", fügte die Ministerin hinzu.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Staat angekaufte Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuerbetrüger nutzen darf - auch wenn die Bankdaten ursprünglich gestohlen wurden (Aktenzeichen 2 BvR 2101/09). Das Finanzministerium hatte die damalige Entscheidung begrüßt. Entscheidend sei, dass die angekauften Daten als Beweismittel im Straf- und Steuerverfahren verwendet werden dürften, hieß es.

Die Steuer-CDs hatten eine Flut von Selbstanzeigen ausgelöst, weil Steuerbetrüger die Aufdeckung der Straftat befürchteten.

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