Vatikan:Verstärkter Kampf gegen Missbrauch

Vatikan: Franziskus unterschrieb neue Gesetze zum Schutz von Minderjährigen und anderen Schutzbedürftigen.

Franziskus unterschrieb neue Gesetze zum Schutz von Minderjährigen und anderen Schutzbedürftigen.

(Foto: Andrew Medichini/AP)

Neue Gesetze sehen vor, dass jeder Verdacht angezeigt werden muss. Papst Franziskus spricht von der Pflicht, Minderjährigen "ein sicheres Umfeld" zu geben.

Von Andrea Bachstein

Schon der Verdacht auf Missbrauch Minderjähriger muss künftig angezeigt werden, und verurteilte Täter müssen von ihren Posten entfernt werden. Das sind zentrale Punkte der neuen Gesetze und Richtlinien, die der Vatikan am Freitag mit der Unterschrift von Papst Franziskus veröffentlicht hat. Es sind Regelungen für den Vatikanstaat selber und für die Kurie, die Diplomaten der Kirche. Es leben allenfalls zwei Dutzend Kinder und Jugendliche unter den 800 Bürgern in dem winzigen Kirchenstaat. Doch dürfen die Anweisungen und Gesetze weit darüber hinaus verstanden werden als Blaupause für Bischofskonferenzen jener Länder, die noch keine eigenen Richtlinien zum Umgang mit Missbrauch formuliert haben, obwohl sie seit 2011 dazu aufgefordert sind.

Der Papst selbst steht wegen der kirchlichen Missbrauchsskandale unter hohem Druck, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Einen Monat, nachdem Ende Februar die große Anti-Missbrauchskonferenz der katholischen Kirche in Rom zu Ende gegangen ist, hat Franziskus nun drei Dokumente vorgelegt: ein staatliches Gesetz zum "Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen" im Vatikanstaat, Leitlinien für den kirchlichen Bereich und ein sogenanntes Motu proprio, das für den Verwaltungsapparat der Kurie gilt. "Wir haben alle (. . .) die Pflicht, Minderjährige und schutzbedürftige Personen mit Selbstlosigkeit aufzunehmen und für sie ein sicheres Umfeld zu schaffen", schreibt Franziskus in diesem Erlass.

Beschuldigte verlieren ihren Posten in der Kurie, wenn sie verurteilt werden

Mit den neuen Vorschriften, die am 1. Juni in Kraft treten, werden Übergriffe - auch nichtsexueller Art - gegenüber Schutzbedürftigen im Vatikan als Offizialdelikte verfolgt. Das bedeutet, dass Geschädigte nicht selbst Anzeige erstatten müssen. Dafür haben Mitarbeiter des Vatikan, Laien und Geistliche, die Pflicht, nicht nur Missbrauch zu melden, sondern auch verdächtige Fälle. Wer das unterlässt oder erst mit Verspätung tut, muss mit 1000 bis 5000 Euro Geldstrafe rechnen; und vertuscht ein Beamter der Vatikanstaat-Justiz derartige Straftaten, droht ihm bis zu einem halben Jahr Haft. Unangetastet bleibt von der Meldepflicht allerdings das Beichtgeheimnis.

Opfer von Missbrauch, so heißt es in den Dokumenten, haben ein Recht gehört zu werden, auf Begleitung, "geistliche, ärztliche, psychologische und juristische Hilfe". Dafür soll bei der Vatikanischen Direktion für Gesundheit und Hygiene eine eigene Einrichtung entstehen. Ermittlungen und Gerichtsverfahren sollen Opfer so gut wie möglich schonen, ihnen ersparen, dem Täter wiederzubegegnen. Auch dies lässt sich als modellhafte Vorgabe für die Diözesen in der Welt verstehen.

Eingeführt wurde nun auch eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, die abzulaufen beginnt, sobald das Opfer seinen 18. Geburtstag hat. Nichts enthalten die Dokumente hingegen über eine Entschädigung von Opfern.

Beschuldigten wird ein rechtsstaatliches Verfahren garantiert; werden sie verurteilt, verlieren sie ihren Posten in der Kurie, können aber psychologische und geistliche Hilfe beanspruchen, ebenso zur Resozialisierung. Wer in falschen Verdacht geriet, der hat das Recht auf Rehabilitation.

und dann vorzugehen hat. Verboten ist künftig, einzelne Minderjährige zu bevorzugen, sie zu beschenken oder ohne Erlaubnis von Erziehungsberechtigten zu fotografieren und zu filmen.

Kritik an den neuen Normen übte am Freitag der Sprecher der Opfer-Initiative "Eckiger Tisch", Matthias Katsch. Er bewertet sie laut KNA als unzureichend. Der Papst werde seiner Rolle für die Weltkirche nicht gerecht.

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