Vatikan:Katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht

Papst Franziskus, Katholische Kirche

Papst Franziskus hält bei der diesjährigen Pfingstmesse im Petersdom das Evangeliar hoch.

(Foto: Alessandra Tarantino/AP)

Die erste umfassende Reform seit zwölf Jahren legt fest: Sexueller Missbrauch wird in der Kirche künftig härter bestraft. Für die Weihe von Priesterinnen droht Exkommunikation.

Von Annette Zoch

Die katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Sie reagiert damit unter anderem auf die seit Jahrzehnten andauernde Krise um sexuelle Gewalt. Missbrauch wird künftig nicht mehr nur als Verstoß gegen den Zölibat gewertet, sondern zählt als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". Darunter fällt auch der Besitz und die Verbreitung pornografischer Darstellungen Minderjähriger. Amtsträger, die ihre Autorität missbrauchen, um sich an volljährigen Untergebenen sexuell zu vergehen, machen sich ebenfalls schuldig.

Das reformierte VI. Buch des "Codex Iuris Canonici" (CIC) des kirchlichen Gesetzes wurde am Dienstag im Vatikan vorgestellt. Papst Franziskus hatte die entsprechende Apostolische Konstitution - den päpstlichen Rechtserlass mit dem Titel "Weidet die Herde Gottes" - an Pfingsten unterzeichnet. Am 8. Dezember soll das neue Recht in Kraft treten. Der Bischof und Hirte, so schreibt Franziskus in seiner Konstitution, sei aus Liebe und Barmherzigkeit auch dazu berufen, Autorität und heilige Vollmacht auszuüben, um "das wieder geradezubiegen, was manchmal krumm wird".

Geradegebogen werden soll so einiges: Delikte und Strafen werden genauer formuliert. Unter anderem ist es Kirchenoberen nicht mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Anders als weltliche Gerichte können kirchliche Gerichte keine Freiheitsstrafen verhängen. Aber sie können Amtsträger suspendieren oder ihnen Aufgaben entziehen. Die Höchststrafe für Priester ist die Entfernung aus dem Klerikerstand.

Auch Geldstrafen oder der Entzug von Gehaltsansprüchen werden in der Reform präziser benannt. Neu ist zudem, dass der Strafkatalog nicht mehr nur für Geistliche gilt, sondern auf alle Gläubigen ausgeweitet wird: Somit können Kirchengerichte auch gegen Laienmitarbeiter wie Gemeinde- und Pastoralreferenten oder Ehrenamtliche vorgehen, sollten diese zum Beispiel Missbrauchstaten begangen haben.

Explizit verboten ist jetzt auch die Priesterinnenweihe: "Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden", heißt es hierzu unter Ziffer 1379 § 3.

Die katholische Kirche hatte in der Vergangenheit nicht nur durch Missbrauchsfälle, sondern auch durch den Umgang mit kirchlichem Vermögen Schlagzeilen gemacht. Wer bei der Verwaltung von Kirchengütern grob fahrlässig handelt oder sonstige Wirtschaftsdelikte begeht, soll - neben einer Strafe - den Schaden auch wiedergutmachen müssen.

Das kanonische Recht war zuletzt 1983 unter Johannes Paul II. reformiert worden. 2007 erteilte dann Benedikt XVI. den Auftrag für eine Neufassung. Mehr als zwölf Jahre hat der Päpstliche Rat für Gesetzestexte daran gearbeitet und sich dabei von den Bischofskonferenzen, den Behörden der Römischen Kurie, den Orden sowie Kirchen- und Strafrechtlern beraten lassen.

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