Katholische Kirche:Heiliger Stuhl veröffentlicht neue Vatikan-Verfassung

Katholische Kirche: Mit dem neuen Grundgesetz will der Papst den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren.

Mit dem neuen Grundgesetz will der Papst den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren.

(Foto: Andrew Medichini/dpa)

Damit will Papst Franziskus seinen Verwaltungsapparat reformieren. Es geht unter anderem um den sexuellen Missbrauch in der Kirche.

Der Vatikan hat überraschend ein seit Jahren erwartetes neues Grundgesetz veröffentlicht. Damit will Papst Franziskus den Verwaltungsapparat des Heiligen Stuhls reformieren. Diese neue Apostolische Konstitution namens "Praedicate Evangelium" werde am 5. Juni dieses Jahres in Kraft treten, teilte der Heilige Stuhl am Samstag mit. An diesem Tag werde die bislang geltende Verfassung außer Kraft gesetzt und der Reformprozess der Römischen Kurie abgeschlossen.

Der Vatikan ließ die Veröffentlichung unkommentiert und kündigte für Montag eine Pressekonferenz an. Franziskus setzt damit die alte Verfassung "Pastor Bonus" außer Kraft, die Papst Johannes Paul II. 1988 erließ und die der heute emeritierte Papst Benedikt XVI. später im Jahr 2011 änderte. Seit 2013 arbeitete ein Gremium aus mehreren Kardinälen an der Reform. Der reformwillige Franziskus, der am Samstag den neunten Jahrestag seiner Amtseinführung beging, setzte nach seiner Ernennung das Beratergremium für die Umstrukturierung der Kurie ein.

Die neue Verfassung besteht aus 250 Artikeln, die die Dikasterien - also so etwas wie die Ministerien des Heiligen Stuhls - und weitere Ämter betreffen. Die Kurie soll sich einfach gesagt stärker in den Dienst der Ortskirchen stellen. Die Reform solle außerdem eine effektivere Verbreitung des Glaubens fördern und einen konstruktiveren Dialog anregen, schrieb Franziskus im Vorwort weiter.

Die Verfassung geht auch in einem Paragrafen auf das Thema sexueller Missbrauch ein. Die Päpstliche Kommission zum Schutz Minderjähriger solle etwa Bischöfe und Bischofskonferenzen unterstützen, Strategien zu entwickeln, um Minderjährige vor sexuellem Missbrauch zu schützen. So hieß es im Abschnitt zur Glaubenskongregation, der Missbrauchsfälle in der Kirche gemeldet werden müssen. Außerdem soll die Kommission gemäß dem Kirchen- und Zivilrecht angemessene Antworten im Fall von Missbrauch etwa durch Kleriker finden, also jene Männer, die das Amt eines Diakons, eines Priesters oder eines Bischofs ausüben.

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