Beim umstrittenen, von US-Präsident Donald Trump per Dekret verfügten Einreiseverbot ist für deutsche Doppelstaatler ein Kompromiss gefunden. "So wie es aussieht, immerhin eine gangbare Lösung für Doppelstaatler", teilte das Auswärtige Amt auf Twitter ohne Angaben von Einzelheiten mit.
US-Heimatschutzminister John Kelly äußerte sich ähnlich. Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft dürften einreisen, wenn sie einen Pass aus einem als nicht problematisch eingestuften Land besäßen. Dies gelte für alle EU-Länder, teilte EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos mit. "Ich hatte ein konstruktives und nützliches Telefonat mit Heimatschutzminister John Kelly", schrieb der Grieche. "Ich bin froh, dass diese Frage der doppelten Staatsbürgerschaften von EU-Bürgern gelöst ist."
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Zuvor hatte der Regierungskoordinator Jürgen Hardt (CDU) dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gesagt, dass das Einreiseverbot für deutsche Doppelstaatler nicht mehr bestehe. "Die Einreisevoraussetzungen für Doppelstaatler wurden in den ursprünglichen Modus zurückgeführt", sagte Hardt dem RND nach Gesprächen mit Vertretern des US-Außenministeriums. Hardt ist Koordinator der Bundesregierung für die deutsch-amerikanischen Beziehungen.
130 000 Deutsche betroffen
"Deutsche, die auch einen Pass der sieben vom Einreisebann betroffenen muslimischen Länder haben, können ab sofort wieder ein Einreisevisum zu den bisherigen Bedingungen beantragen", sagte Hardt weiter. Es gelte die Rechtslage vor dem Erlass des Einreise-Dekrets durch US-Präsident Donald Trump. "Die betroffenen 130 000 Deutschen können ihr Visum zu den bisherigen Bedingungen beantragen." Nach Angaben von Hardt wurde das Dekret in der Praxis deutlich entschärft. Dennoch bleibe es "eine politisch falsche Maßnahme".
Betroffen von Trumps Anordnung sind Staatsbürger der Länder Irak, Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. Der US-Präsident hatte angeordnet, dass Bürger dieser mehrheitlich muslimischen Länder für 90 Tage keine Visa erhalten. Diese Regelung galt nach Angaben des Auswärtigen Amts grundsätzlich auch für deutsche Staatsbürger, die zusätzlich eine dieser Staatsangehörigkeiten besitzen.
Auf der Website der US-Botschaft in Deutschland hieß es aber auch am Dienstagabend weiterhin: "Wenn Sie ein Staatsbürger eines dieser Länder sind oder die doppelte Staatsbürgerschaft in einem dieser Länder haben", könnten derzeit keine Visa beantragt oder erteilt werden.