Süddeutsche Zeitung

USA:Trump unterliegt vor Supreme Court

Der Oberste Gerichtshof erlaubt der New Yorker Staatsanwaltschaft, die Steuererklärungen des Präsidenten einzusehen. Der US-Kongress soll die Dokumente zunächst jedoch nicht erhalten.

Von Alan Cassidy, New York

US-Präsident Donald Trump hat vor dem Obersten Gerichtshof der USA zumindest teilweise eine Niederlage erlitten. Der Supreme Court kam in seinem Urteil zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft von New York das Recht hat, Trumps Kreditgeber - darunter die Deutsche Bank - sowie seine Buchhaltungsfirma zu zwingen, ihr Trumps Steuererklärungen und weitere Finanzunterlagen auszuhändigen. Die Richter lehnten damit das Argument von Trumps Anwälten ab, die für den Präsidenten eine absolute Immunität vor strafrechtlichen Ermittlungen beansprucht hatten. Das Urteil fiel mit sieben zu zwei Stimmen deutlich aus.

Gleichzeitig konnte Trump in einem zweiten Urteil einen Sieg verbuchen: Der US-Kongress erhält vorerst keine Einsicht in die Unterlagen. Mehrere Ausschüsse des Repräsentantenhauses hatten von Trumps Banken und Buchhaltern ebenfalls Zugang zu den Dokumenten gefordert. Die Verfassungsrichter wiesen diesen - staatspolitisch bedeutenderen - Fall aber in einem zweiten Urteil an die Vorinstanzen zurück. Sie sprachen zwar dem Kongress nicht grundsätzlich das Recht ab, Anordnungen zur Herausgabe von persönlichen Unterlagen des Präsidenten zu erlassen. Die Richter kritisierten aber die Vorinstanzen dafür, nicht gründlich genug geprüft zu haben, ob der Kongress ein legitimes gesetzgeberisches Interesse geltend gemacht hatte. Damit bekommt die Öffentlichkeit in den USA Trumps Finanzunterlagen nicht vor der Präsidentschaftswahl zu sehen, vielleicht auch überhaupt nicht. Der Supreme Court verzichtete darauf, die direkte Übergabe von Trumps Unterlagen an die Staatsanwaltschaft von New York anzuordnen, und Trump kann dagegen nochmals in einer niedrigeren Instanz vorgehen. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft zeitnah in den Besitz der Dokumente gelangt, ist sie - anders als der Kongress - verpflichtet, diese geheim zu halten. Der Präsident reagierte trotzdem mit Kritik am Supreme Court. Es handle sich um "politische Verfolgung", schrieb er bei Twitter. Die Demokraten im Repräsentantenhaus begrüßten dagegen das erste Urteil, das der New Yorker Staatsanwaltschaft das Recht auf Einsicht in die Unterlagen zuspricht. "Niemand steht über dem Gesetz", twitterte Jerry Nadler, der Vorsitzende des Justizausschusses. Trump weigert sich seit fast vier Jahren, seine Steuerunterlagen zu veröffentlichen. Es gibt kein Gesetz, das einen Präsidentschaftskandidaten verpflichtet, dies zu tun, doch es gibt sehr wohl eine Norm: Seit Jimmy Carter haben alle späteren Präsidenten ihre Steuererklärungen noch während ihres Wahlkampfes publiziert. Die Demokraten im Kongress hatten erklärt, dass das Parlament die Unterlagen brauche, um seine Aufsichtsfunktion erfüllen zu können und gegebenenfalls neue Gesetze über Interessenkonflikte von Präsidenten zu erlassen. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hatte Einsicht in Trumps Unterlagen verlangt, weil sie diese als mögliche Beweismittel in einem Strafverfahren verwenden will, das sie wegen der Zahlung von Schweigegeld an zwei Frauen führt, die mit Trump Affären hatten.

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SZ vom 10.07.2020
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