Süddeutsche Zeitung

USA:Jared Kushner nutzte privates E-Mail-Konto

Der Schwiegersohn des US-Präsidenten hat ein privates E-Mail-Konto für seine Arbeit als Regierungsberater benutzt. Pikant ist die Enthüllung, weil sie an die E-Mail-Affäre von Hillary Clinton erinnert.

Der Schwiegersohn von US-Präsident Donald Trump hat ein privates E-Mail-Konto für seine Tätigkeit als Regierungsberater genutzt und damit möglicherweise gegen Vorschriften verstoßen. Jared Kushners Anwalt bestätigte in der Nacht auf Montag einen entsprechenden Medienbericht über die E-Mail-Nutzung seines Mandanten. Die Enthüllung ist pikant, weil sie an die E-Mail-Affäre von Trumps Wahlkampfgegnerin Hillary Clinton erinnert. Trump hatte argumentiert, Clinton gehöre wegen der Affäre hinter Gitter. Kushners Anwalt Abbe Lowell hob in einer Erklärung die geringe Zahl und den eher belanglosen Inhalt der fraglichen E-Mails hervor. Von Januar bis August habe Kushner "weniger als hundert E-Mails" über seinen privaten Account gesendet oder erhalten. "Es ging meistens um weitergeleitete Medienberichte oder politische Kommentare", erklärte der Anwalt. Meistens sei die Kommunikation dadurch initiiert worden, dass jemand eine E-Mail an Kushners Privatadresse geschickt habe, auf die dieser dann geantwortet habe.

Die US-Regierung wickelt ihren E-Mail-Verkehr in der Regel über geschützte Server ab, um Hackern den Zugriff auf sensible Informationen zu verwehren. Clinton hatte ihre E-Mail-Kommunikation als Außenministerin über einen privaten Server laufen lassen - auch Mails mit als vertraulich eingestuften Inhalten. Die Bundespolizei FBI kritisierte Clinton dafür als "extrem sorglos". Die Affäre hatte im Wahlkampf gegen Trump schwer auf Clinton gelastet. Trump brachte seine Gegnerin damit immer wieder in die Defensive. Über Kushners E-Mail-Nutzung hatte zuerst das Insidermagazin Politico berichtet. Kushner habe mit Mitarbeitern unter anderem über Pressetermine und andere Planungen kommuniziert. Möglicherweise könnte er aber gegen ein Gesetz verstoßen haben, das die Archivierung aller Schriftwechsel zu Aktivitäten des Präsidenten vorschreibt.

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Quelle:
SZ vom 26.09.2017 / AFP
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