Krieg in Iran„Einen solchen Befehl müssten die US-Soldaten verweigern“

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Rußwolken aus einem bombardierten Öllager bei Teheran: Mitarbeiterinnen des Roten Halbmonds nach einem amerikanisch-israelischen Angriff.
Rußwolken aus einem bombardierten Öllager bei Teheran: Mitarbeiterinnen des Roten Halbmonds nach einem amerikanisch-israelischen Angriff. Vahid Salemi/AP

Brücken und Energieanlagen gelten normalerweise als zivile Objekte. Wenn die USA sie in Iran zerstören, wäre das ein weiterer Bruch mit dem Völkerrecht, sagt der Völkerrechtler Kai Ambos.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Natürlich ist es nicht ganz leicht auszumachen, bei welcher Gelegenheit Donald Trumps Neigung zum offenen Rechtsbruch ihren Gipfel erreicht hat. Aber der Ankündigung des US-Präsidenten, auf den Ablauf seines Ultimatums in der Nacht zum Mittwoch werde die „völlige Zerstörung“ vor allem der Brücken und Kraftwerke in Iran folgen, dürfte ein vorderer Platz im Ranking sicher sein. Wladimir Putin hatte die russischen Attacken auf die ukrainische Energieversorgung mit eiskalter Schweigsamkeit vorangetrieben, Israel hatte Angriffe auf zivile Einrichtungen im Gazastreifen meist mit deren Missbrauch durch die Hamas zu erklären versucht. Trump indes nimmt nicht einmal rhetorisch Rücksicht auf die Regeln des humanitären Völkerrechts, das die Menschen vor den Verheerungen des Krieges schützen soll.

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