USA„Das ist nicht in Ordnung, und es ist auch nicht legal“

Lesezeit: 3 Min.

Mehrmals pro Woche starten am Flughafen in Minneapolis Flüge, mit denen Einwanderer abgeschoben werden – oft auch in Länder, die sie gar nicht kennen.
Mehrmals pro Woche starten am Flughafen in Minneapolis Flüge, mit denen Einwanderer abgeschoben werden – oft auch in Länder, die sie gar nicht kennen. STEPHEN MATUREN/Getty Images via AFP
  • Bundesrichter Brian E. Murphy erklärt Trumps Richtlinie für verfassungswidrig, die schnelle Abschiebungen von Migranten in Drittländer ohne Verbindung zu diesen erlaubte.
  • Betroffene Einwanderer müssen künftig eine angemessene Frist erhalten, um ihre Abschiebungen rechtlich anzufechten, statt nur sechs Stunden Vorankündigung.
  • Die Trump-Regierung gab im vergangenen Jahr über 30 Millionen Dollar aus, um Migranten in mindestens zwei Dutzend Drittländer abzuschieben.
Von der Redaktion überprüft

Dieser Text wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

Erneut hat der US-Präsident eine Niederlage vor Gericht erlitten: Einwanderer dürfen nicht mehr ohne Vorankündigung in Länder abgeschoben werden, zu denen sie keine Verbindung haben. Was bedeutet das für Trumps Migrationspolitik?

Von Charlotte Walser, Washington

Die Trump-Regierung hat in den vergangenen Wochen vor Gericht gleich mehrere Niederlagen erlitten. Vor Kurzem erklärte der Oberste Gerichtshof die Zölle für rechtswidrig, die Donald Trump auf Basis eines Notstandsgesetzes erlassen hatte. Auf Geheiß der Obersten Richter musste die Regierung auch die Nationalgarde aus Städten abziehen. Und eine Bundesrichterin verfügte, eine Ausstellung über Sklaverei müsse wiederaufgebaut werden.

Nun stellt sich auch in der Migrationspolitik ein Richter gegen Trump. Brian E. Murphy, ein Bundesrichter in Boston, hat eine Richtlinie der Regierung für verfassungswidrig erklärt. Auf deren Basis hatte sie Hunderte Einwanderer ohne Aufenthaltserlaubnis in Länder geschickt, die nicht ihre Heimatländer sind und zu denen sie auch sonst keine Verbindung haben. Die Richtlinie erlaubte den Behörden bisher, Migranten mit einer Frist von nur sechs Stunden abzuschieben.

Richter Murphy, der von Trumps Vorgänger Joe Biden ernannt wurde, schreibt: „In diesem Fall geht es darum, ob die Regierung eine Person ohne Vorankündigung in das falsche Land oder in ein Land abschieben darf, in dem sie wahrscheinlich verfolgt oder gefoltert wird, und ihr damit die Möglichkeit nimmt, den Schutz in Anspruch zu nehmen, auf den sie unbestreitbar Anspruch hätte.“

Betroffene müssten Zeit haben, ihre Abschiebung anzufechten

Der Fall geht auf die Klage von acht Migranten zurück, die vor einem Jahr in den Südsudan abgeschoben werden sollten und dann zunächst nach Dschibuti gebracht wurden. In ihren Ausweisungsverfügungen waren weder Südsudan noch Dschibuti als Zielland vermerkt. Ein Verband reichte Klage ein mit dem Ziel, die acht Personen für ein ordentliches Verfahren in die USA zurückzuholen.

Murphy untersagte damals der Regierung mit einer einstweiligen Verfügung, Migranten ohne Einspruchsmöglichkeit in ein Drittland abzuschieben. Doch der Oberste Gerichtshof hob seine Verfügung auf. Damit konnte die Trump-Regierung die schnellen Abschiebungen in Drittländer fortsetzen. Nun hat Richter Murphy sein definitives Urteil gefällt.

Der Richter schreibt in dem 81-seitigen Urteil, die Regierung müsse versuchen, Einwanderer in ihre Heimatländer oder in ein Land zu bringen, das vom Immigration Court bestimmt werde, einer Behörde des US-Justizministeriums. Außerdem müsse sie den Betroffenen mehr Zeit einräumen, um ihre Abschiebungen rechtlich anzufechten – eine „angemessene Frist“ für länderspezifische Einsprüche. Außer, es handle sich um beschleunigte Abschiebeverfahren.

Nach US-Recht darf niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem ihm Verfolgung oder Folter droht

Im Fall der acht Personen hatte die Trump-Regierung erklärt, sie habe die Zusicherung erhalten, dass ihnen keine Gefahr drohe. Aus Sicht des Richters genügt das aber nicht. Die Regierung stütze sich auf vage diplomatische Versprechen, schreibt Murphy. Der Richter weist auf internationales Recht hin, wonach niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihm Verfolgung, Folter oder Tod droht. Der Kongress habe dieses Recht zur Politik der Vereinigten Staaten erklärt.

In der Anhörung habe er die Regierungsanwälte gefragt, ob es aus Sicht der Regierung in Ordnung sei, Migranten in ein Drittland zu schicken, solange dem Ministerium nicht bekannt sei, dass dort jemand auf sie warte, um sie zu erschießen. Die Anwälte hätten das bejaht. Der Richter schreibt dazu: „Das ist nicht in Ordnung, und es ist auch nicht legal.“

Die Regierung reagierte gelassen auf die Entscheidung. Ein Sprecher des für innere Sicherheit zuständigen Heimatschutzministeriums wies auf das frühere Urteil des Obersten Gerichtshofs hin und sagte, das Ministerium sei zuversichtlich, dass es sich erneut durchsetzen könne. Es müsse seine Befugnis ausüben und illegale Einwanderer in ein Land abschieben dürfen, das bereit sei, sie aufzunehmen.

Laut eines Berichts eines Senatsausschusses hat die Trump-Regierung im vergangenen Jahr mehr als 30 Millionen Dollar ausgegeben, um Migranten in Länder zu schicken, die nicht ihre Heimatländer sind. Die Menschen wurden in mindestens zwei Dutzend Länder gebracht, unter anderem nach El Salvador, Äquatorialguinea, Ruanda, Ghana und Palau.

Laut dem Verband, der die Kläger vertritt, wurden Menschen auch in Länder geschickt, in denen ihnen Verfolgung drohte. Die Demokraten im Senatsausschuss werfen der Regierung vor, mit ausländischen Regierungen undurchsichtige Finanzvereinbarungen abzuschließen. Sie argumentieren, Abschiebungen in Drittstaaten seien nur für Ausnahmefälle vorgesehen.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

USA
:Politik mit Handschellen

Seit Donald Trump ins Weiße Haus zurückgekehrt ist, werden mehr als doppelt so viele Migranten festgenommen wie zuvor. Zahlen aus den USA zeigen, wer davon am stärksten betroffen ist.

SZ PlusVon Vivien Götz und Max Fluder

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: