Die US-Regierung schränkt die Aufenthaltszeiten für ausländische Studierende und Medienvertreter im Land ein. Sie werden nach bisherigen Regelungen formell ohne feste Befristung für die Dauer ihrer Studiengänge beziehungsweise Arbeitsaufträge in die USA gelassen. Jetzt wird für Studierende und Austauschstudierende ein Aufenthaltszeitraum von vier Jahren festgesetzt. Für Journalisten gilt eine Begrenzung auf 240 Tage. Zugleich können beide Gruppen Verlängerungen beantragen, ohne das Land verlassen zu müssen.
Die US-Regierung hatte bereits in der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump eine solche Änderung ins Auge gefasst. Im vergangenen Jahr machte sie einen neuen Anlauf. Die drei Visa-Kategorien für Studierende (F-Visum), Austauschstudierende (J) und Journalisten (I) genossen seit Jahren einen Ausnahmestatus. Ihre Inhaber durften die USA nicht für einen festen Zeitraum betreten, sondern für die „Duration of Status“ (Dauer des Status). Für Journalisten bedeutete das gemäß der Regel etwa, dass ihr Status als unverändert betrachtet wurde, solange sie im selben Job für denselben Arbeitgeber aktiv waren. Studierende durften sich offiziell für die Dauer ihrer Ausbildung im Land aufhalten.
Im Dokument zur Neuordnung wird darauf verwiesen, dass diese Regelung es schwierig machte, den Überblick über den Verbleib von Ausländern dieser Gruppen in den USA zu behalten – und darüber, ob die Voraussetzungen für ihren langfristigen Aufenthalt überhaupt noch gegeben seien. Die neuen Regeln sollen am Freitag offiziell veröffentlicht werden und 60 Tage später in Kraft treten.
Visa-RegelnUSA schränken Aufenthaltszeit für Studierende und Medien ein

- Die US-Regierung begrenzt die Aufenthaltszeit für ausländische Studierende und Austauschstudierende auf vier Jahre.
- Für Journalisten gilt eine neue Begrenzung auf 240 Tage Aufenthalt in den USA.
- Die neuen Visa-Regeln treten 60 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung am Freitag in Kraft.
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Mehr Feedback gebenFür Austauschstudierende setzt die Trump-Regierung die Aufenthaltsgenehmigung auf vier Jahre fest. Für Journalisten gilt eine Begrenzung auf 240 Tage.