Die Amerikaner haben nicht nur für Donald Trump als künftigen US-Präsidenten abgestimmt und darüber, wie die beiden Kammern des Kongresses künftig aussehen sollen. In einigen Bundesstaaten fanden auch wichtige Referenden statt, in zehn Staaten ging es dabei um das Recht auf Abtreibung, das auch im Wahlkampf zwischen Donald Trump und Kamala Harris eine wichtige Rolle gespielt hat.
Das wichtigste Ergebnis: Der Versuch, das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in der Verfassung Floridas zu verankern, ist gescheitert. Der Antrag bekam zwar eine Mehrheit von 57 Prozent der Stimmen, verfehlt damit aber die für eine Annahme erforderlichen 60 Prozent knapp. Es ist das erste Mal seit dem Ende des landesweiten Rechts auf Abtreibung durch eine Entscheidung des obersten Gerichts der USA im Jahr 2022, dass ein solches Referendum von der Bevölkerung nicht angenommen wurde. Zuvor hatten sich in sieben Bundesstaaten, in denen seit dem Supreme-Court-Urteil die Wähler befragt wurden, die Abtreibungsbefürworter durchgesetzt. Teils äußerst restriktive Regelungen bis hin zu Verboten wurden beispielsweise in Georgia oder Kansas aufgehoben. In diesen Bundesstaaten war aber die Hürde jeweils nicht so hoch wie in Florida mit den 60 Prozent.
Der sogenannte „Änderungsantrag 4“ hätte Abtreibungen in Florida künftig „vor der Lebensfähigkeit“ des Fötus erlaubt, also etwa bis in die 24. Schwangerschaftswoche. Seit Mai dieses Jahres gilt in Florida ein äußerst strenges Abtreibungsrecht, die meisten Schwangerschaftsabbrüche sind demnach bereits nach sechs Wochen verboten, also bevor viele Frauen überhaupt wissen, dass sie schwanger sind. Ausnahmen gelten in Fällen von Vergewaltigung und Inzest, Frauen müssen dafür aber Nachweise erbringen. Donald Trump, der in Florida lebt, hatte zunächst angedeutet, dass er den Antrag unterstützen könnte, sich dann aber dagegen ausgesprochen.
Auch für die Legalisierung von Cannabis gab es in Florida nicht die nötige Mehrheit
Das Ergebnis ist ein Sieg für den republikanischen Gouverneur Ron DeSantis, der mit seinem gesamten politischen Gewicht für eine Ablehnung des Antrags geworben hatte. Ein weiteres Referendum, das DeSantis abgelehnt hatte und das die Legalisierung von Marihuana im Bundesstaat vorsah, fand ebenfalls nicht die nötige Mehrheit bei den Wählern.
In Nebraska und South Dakota gewannen ebenfalls die Abtreibungsgegner. In Nebraska standen zwei konkurrierende Vorschläge zur Abstimmung: Die Wähler sprachen sich hier in der Mehrheit für ein Verbot der Abtreibung nach dem ersten Trimester aus. Der zweite Antrag hätte die Abtreibung als Grundrecht bis zur Lebensfähigkeit des Fötus in der Verfassung verankert. In South Dakota gilt ein äußerst restriktives Abtreibungsverbot. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch bei Schwangerschaften aufgrund von Vergewaltigung oder Inzest wird keine Ausnahme gemacht. Dabei wird es bleiben.
In anderen US-Bundesstaaten wie Colorado, Nevada, Maryland, Montana oder New York gab es dagegen Mehrheiten für Initiativen, die das Recht auf Abtreibung stärken sollen. In New York erhielt ein Änderungsantrag, der unter anderem das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in der Verfassung verankern soll, eine Mehrheit. Konkret soll die Diskriminierung unter anderem aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, des Alters, von Behinderung, sexueller Orientierung, des Geschlechts und von Schwangerschaft verboten werden.
Und auch in Arizona und Missouri stimmten die Wählerinnen und Wähler dafür, ein Recht auf die Beendigung einer Schwangerschaft in die Verfassung aufzunehmen. Die bislang in Arizona geltende 15-Wochen-Frist wird der Bundesstaat demnach bis zur Lebensfähigkeit des Fötus verlängern müssen. Wenn ein Arzt feststellt, dass das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet ist, auch darüber hinaus.
Und auch im konservativen Missouri haben die Wähler einer Verfassungsänderung zugestimmt, die das Recht auf Abtreibung festschreibt. Es ist das erste Mal, dass dies in einem Staat mit einem nahezu totalen Verbot geschieht. Das Verbot muss jetzt ersetzt werden.