US-Justiz:Das Recht bin ich

President Trump Holds Signing Ceremony For Veteran Affairs Mission Act of 2018

Das Recht, Gnade zu gewähren, ist für Trump ein absolutes und persönliches Recht.

(Foto: AFP)

Die Begnadigung einer 63-Jährigen, so richtig sie war, macht deutlich, wie US-Präsident Trump das Gnadenrecht versteht: Er allein entscheidet. Für einen modernen Rechtsstaat ist das Gift.

Kommentar von Hubert Wetzel

Donald Trump hat etwas Gutes getan: Der Präsident hat eine 63 Jahre alte Frau begnadigt, die wegen eines gewaltlosen Drogenvergehens zu einer völlig überzogenen lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war. Alice Marie Johnson hat niemanden getötet oder verletzt, es war ihre erste Straftat. Aber bei Drogen sind die Gesetze in Amerika brutal. Johnson hat 22 Jahre lang im Gefängnis gebüßt. Hätte Trump sie nicht begnadigt, wäre sie dort gestorben.

Dennoch hat Johnsons Begnadigung, so richtig und menschlich sie war, einen unguten Beigeschmack: Trump wurde auf den Fall nur aufmerksam, weil das TV-Sternchen Kim Kardashian ihm davon erzählt hatte. Johnson hatte das Weiße Haus schon seit Jahren um Gnade gebeten, drei Mal wandte sie sich an Trumps Vorgänger Barack Obama, drei Mal wurden ihre Gesuche geprüft und abgelehnt. Dann plaudert eine glitzernde Fernsehfrau mit dem Präsidenten - und die Gittertüren öffnen sich, weil Donald Trump es verfügt hat.

Er allein - der Souverän - entscheidet

Insofern zeigt der Fall Johnson sehr deutlich, wie Trump das Gnadenrecht versteht, das ihm die Verfassung gewährt. Es ist ein Verständnis, das eher zum späten 18. Jahrhundert passt, zu jener Zeit also, in der diese Verfassung geschrieben wurde, als zum frühen 21. Jahrhundert. Das Recht, Gnade zu gewähren, ist für Trump ein absolutes und persönliches Recht. Er allein - der Souverän - entscheidet, wem es zugutekommt. Sollen die Justiziare prüfen und vorschlagen, so viel und was sie wollen. Trump tut, was Trump gefällt.

Im Fall Johnson hat die Gnade eine Person getroffen, die Gnade verdiente. Der Präsident ließ sich von Mitleid leiten. Seine anderen Begnadigungen zeigen freilich, dass das mitnichten das einzige oder auch nur vorherrschende Gefühl ist, auf dessen Grundlage Trump Gnade austeilt.

So hat Trump den sadistischen, rassistischen Sheriff Joe Arpaio begnadigt, verurteilt wegen Missachtung richterlicher Anordnungen. Trump hält Arpaio für einen scharfen Hund im Kampf gegen krimineller Einwanderer und für einen tollen Patrioten. Ebenso hat der Präsident Dinesh D'Souza begnadigt, einen weit rechts stehenden Publizisten und Obama-Hasser, verurteilt wegen illegaler Wahlspenden. In beiden Fällen hatte Trump das Gefühl, dass da Gleichgesinnte von vermeintlich linken Richtern unfair behandelt worden seien. Zwar gibt es dafür keinerlei belastbare Belege. Doch das kümmerte Trump nicht. Stattdessen konterkarierte der Präsident zwei angemessene, rechtsstaatliche Urteile durch offensichtlich politisch motivierte Begnadigungen.

Trump tut so, als wären die USA ein Duodezfürstentum

Für einen modernen Rechtsstaat ist das Gift. Wenn der Eindruck entsteht, der Präsident nutze sein Gnadenrecht, um seine Kumpel rauszuhauen, wird aus Gnade Willkür. Dann ist man zurück im 18. Jahrhundert, als Gerechtigkeit davon abhing, ob man bei Hofe gut gelitten war.

Das gilt ganz besonders für die wichtigste Begnadigung, über die Trump derzeit laut nachdenkt: die der eigenen Person. Sollten die Russland-Ermittlungen zu strafrechtlich relevanten Vorwürfen gegen ihn führen, so habe er das "absolute Recht", sich selbst zu begnadigen, twitterte der Präsident vor einigen Tagen; als sei Amerika ein Duodezfürstentum und er der Fürst - unangreifbar, niemandem Rechenschaft schuldig als sich selbst.

Aber vielleicht sollte Trump mal einen Blick in ein Geschichtsbuch werfen: Die Amerikaner begannen ihre Revolution einst, weil sie ihren König satthatten.

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