US-Einsatz gegen Osama bin Laden:Darf man Terroristen einfach töten?

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Die USA sperrten "gesetzlose Kombattanten" in Guantanamo ein und betrieben "gezielte Tötungen" mit Drohnen. Nun feiern sie die Erschießung Osama bin Ladens als Triumph. Ist dieser Sieg eine Niederlage des Rechts? Experten fürchten, dass das Völkerrecht zur vernachlässigbaren Größe wird.

Stefan Ulrich

Dem deutschen Historiker Heinrich von Treitschke wird der Ausspruch zugeschrieben: "Das Völkerrecht wird zur Phrase, wenn man dergleichen Grundsätze auch auf barbarische Völker anwenden will." Wolle man einen "Negerstamm" strafen, müsse man seine Dörfer niederbrennen. Die Anwendung des internationalen Rechts sei in solchen Fällen eine "schändliche Schwäche".

"Ein rechtmäßiges Ziel?": Osama bin Laden war der meistgesuchte Terrorist der Welt. Völkerrechtler warnen, dass seine Tötung einen gefährlichen Präzedenzfall schafft. (Foto: REUTERS)

Die Sätze entstammen dem 19. Jahrhundert. Seitdem hat sich viel getan im Rechtsbewusstsein der Völker. Die Einsicht hat sich durchgesetzt, dass Rechte und Pflichten allen zukommen. In den vergangenen Jahren sind diese Prinzipien jedoch ins Wanken geraten. Die Angriffe al-Qaidas und der folgende amerikanische "Krieg gegen den Terror" haben die Begriffswelt und die Grundsätze der Völkerrechtler zerzaust. Die USA sperrten "gesetzlose Kombattanten" in Guantanamo ein und betrieben "gezielte Tötungen" mit Drohnen. Nun feiern sie mit der Erschießung Osama bin Ladens und der Versenkung seiner Leiche einen Triumph. Es bleibt die Frage: Ist dieser Sieg eine Niederlage des Rechts? Und welche Folgen könnte das haben?

Der Völkerrechtler Philipp Stroh von der Universität Gießen, der ein Forschungsprojekt über den Einsatz von Kampfdrohnen betreut, fürchtet, das Völkerrecht könnte zur Quantité négligable werden, zur vernachlässigbaren Größe. "Schön, dass wir es haben, aber es passt halt gerade nicht", dächten sich Politiker in aller Welt. Schon die Floskel "Krieg gegen den Terror", welche die USA immer wieder gebrauchten, weise darauf hin. "Denn Terror ist keine Konfliktpartei. Deswegen kann man (im Sinne des Völkerrechts) auch keinen Krieg gegen den Terror führen." Es genüge auch nicht, einem Gegner das Etikett "al-Qaida" umzuhängen, um das Kriegsrecht anwenden zu dürfen, gezielte Tötungen eingeschlossen.

Besorgt ist auch der Kölner Völkerrechts-Professor Claus Kreß: "Wir müssen sehr kritisch darauf schauen, dass die Schwelle zum Krieg nicht immer weiter herabgesetzt wird." Die Gefahr bestehe, dass mit dem Hinweis auf al-Qaida Gewaltaktionen in aller Welt gerechtfertigt würden. Auch die Tötung bin Ladens sei nicht unproblematisch. Der amerikanische Juraprofessor Scott Silliman meint: "Wir hätten ihn töten können, selbst wenn er versucht hätte davonzulaufen. Er war ein rechtmäßiges Ziel." Kreß sieht den Fall komplizierter. So sei schon unklar, ob die Pakistaner in die Aktion auf ihrem Territorium eingewilligt hätten. Dies habe wohl auch nachträglich geschehen können. Schwieriger sei es zu beurteilen, mit welcher Absicht die Amerikaner vorgegangen sind. Wollten sie verhaften oder gleich töten?

Falls es das Ziel der USA war, Bin Laden lebend zu fassen und vor Gericht zu bringen, so handelten sie wie Polizisten in einem Kriminalfall. Ihr Vorgehen wäre dann am Polizei- und Strafprozessrecht zu messen. Eine gezielte Tötung wäre danach nicht erlaubt. Allerdings durfte die Sondereinheit Bin Laden erschießen, wenn er sich wehrte und sie dadurch in eine Notwehrsituation geriet.

Nun sind die Äußerungen der US-Verantwortlichen widersprüchlich. Der Eindruck drängt sich jedoch auf, dass sie den Al-Qaida-Inspirator lieber tot sehen wollten. Washington hat in der Vergangenheit immer wieder betont: Wir sind im Krieg, und im Krieg darf man töten. Daher sei man zur Liquidierung von Al-Qaida-Führern berechtigt. Die USA befänden sich spätestens seit den Anschlägen vom 11. September in einem bewaffneten Konflikt mit der Terrororganisation, und der werde überall auf der Welt ausgetragen, wo al-Qaida agiere. Tatsächlich haben die USA, etwa mit Drohnen, Führungsfiguren des Terrornetzes in Staaten wie Afghanistan und Pakistan, aber auch dem Jemen getötet.

Gefährlicher Präzedenzfall

Kreß findet es jedoch völkerrechtlich zweifelhaft, ob sich die USA heute noch in einem bewaffneten Konflikt mit al-Qaida befinden. Das Kriegsrecht wurde ursprünglich für Kämpfe zwischen Staaten entwickelt. Um eine Organisation wie al-Qaida gleichzustellen, müsste sie eine "quasi-militärische Kommandostruktur" mit zentralen Befehlshabern, Stützpunkten und Ausbildungslagern besitzen, sagt Kreß. Dies sei wohl im Jahr 2001 der Fall gewesen. Heute agiere al-Qaida dagegen in kleinen, weitgehend voneinander unabhängigen Einheiten in verschiedenen Ländern. Der Kölner Völkerrechtler gibt weiterhin zu bedenken, ob Bin Laden zuletzt nicht eher oberster Propagandist denn Kommandeur gewesen sei. Im ersteren Fall wäre das Kriegsrecht ihm gegenüber nicht einschlägig gewesen und hätte die Tötung Bin Ladens nicht rechtfertigen können. Ähnlich äußert sich Kreß' Kollege Kai Ambos. Der Professor und Richter zweifelt an, "dass al-Qaida die Voraussetzungen einer nicht-staatlichen Konfliktpartei, etwa im Hinblick auf militärische Organisation und Gebietskontrolle, erfüllt". Zudem sei fraglich, ob Bin Laden noch eine militärisch relevante Befehlsposition innegehabt habe.

Die Frage, ob die Tötung Bin Ladens rechtmäßig war, mag für Nicht-Juristen akademisch klingen angesichts der furchtbaren Massenverbrechen, die von diesem Mann ausgegangen sind. Doch sie hat auch praktische Bedeutung. "Alle Befugnisse, auf die sich die Amerikaner jetzt berufen, würden auch allen anderen Staaten zustehen", sagt Kreß. Sie könnten künftig leichter als bisher auf Kriegsrecht umschalten, um Gegner auszuschalten. Die Ziele des Völkerrechts, Frieden zu stiften und Menschenrechte zu schützen, würden konterkariert. Ambos sieht die "Gefahr einer gewissen Regellosigkeit", wenn im Namen eines "Krieges gegen den Terror" eingegriffen werde. Ein weltweites Schlachtfeld, wie es US-Völkerrechtler mit Blick auf al-Qaida propagierten, würde den Völkerrechtsrahmen sprengen. Solange kein bewaffneter Konflikt vorliege, müssten auch im Kampf gegen Terrorverdächtige rechtsstaatliche Maßstäbe eingehalten werden. Terroristen seien festzunehmen und in einem fairen Verfahren abzuurteilen, statt sie außergerichtlich hinzurichten.

© SZ vom 04.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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