Urteil des OVG Münster:Deutschland soll US-Drohneneinsätze von der Militärbasis Ramstein prüfen

Ramstein US-Airbase Stützpunkt

Blick auf den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz.

(Foto: Ronald Wittek/dpa)
  • Die Bundesrepublik ist nicht für tödliche Drohnenangriffe verantwortlich, die von der US-Militärbasis Ramstein ausgegangen sind.
  • Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in zwei Urteilen.
  • Ein Somalier und drei jemenitische Kläger hatten gegen den deutschen Staat geklagt, weil ihre Angehörigen bei Drohnenangriffen in ihrer Heimat getötet worden waren.

Deutschland trägt dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zufolge nicht grundsätzlich Mitschuld an den Folgen von US-Drohnenangriffen in anderen Ländern. Das hat das OVG in zwei Fällen entschieden, in denen Angehörige von Todesopfern gegen die Bundesrepublik geklagt hatten. In beiden Verfahren ging es um tödliche Drohnenangriffe vom US-Luftwaffenstützpunkt im rheinland-pfälzischen Ramstein aus.

Die Klagen waren 2015 und 2016 vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Im ersten Fall klagte ein Somalier, dessen Vater nach seinen Angaben 2012 in seiner Heimat bei einem US-Drohnenangriff getötet wurde. Das OVG konnte keine Pflichtverletzung der Bundesrepublik feststellen. Der Senat habe auch nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Vater des Klägers tatsächlich 2012 durch eine US-Drohne getötet worden sei. Es sei zudem davon auszugehen, dass deutsche Behörden "von Einsätzen bewaffneter Drohnen in Somalia unter Einbindung von US-Einrichtungen in Deutschland" 2012 keine Kenntnis gehabt hätten.

Im zweiten Fall wollten drei jemenitische Kläger erreichen, dass Deutschland eine Mitverantwortung an den bis heute anhaltenden US-Drohnenangriffen einräumt. Sie haben einen Teilerfolg erzielt: Deutschland muss sich aktiv vergewissern und nachforschen, ob die USA bei ihren Drohneneinsätze in Jemen unter Nutzung ihres Militärstützpunkts im pfälzischen Ramstein das Völkerrecht wahren, entschied das Gericht am Dienstag.

Es ließ angesichts der großen Bedeutung und auch der politischen Dimension des Falls allerdings Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. Die Kläger hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und fürchten angesichts der anhaltenden Drohnenangriffe um ihr eigenes Leben. Es gebe "offenkundige tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass die USA unter Verwendung technischer Einrichtungen aus der Ramstein Air Base bewaffnete Drohneneinsätze in Jemen steuerten, die "zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen", sagte der Vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen. Belegt sei, dass eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein bis heute eine zentrale Rolle bei den US-Drohneinsätzen spiele.

Die Kläger scheiterten aber mit einer wichtigen Forderung: Die Bundesrepublik muss den USA die Nutzung Ramsteins für die Drohneneinsätze nicht untersagen. Sollten sich bei aktiven Nachforschungen aber Rechtsverletzungen zeigen, müsse die Bundesregierung gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts "hinwirken".

Die Luftschläge der USA in Somalia richten sich gegen die islamistische Terrormiliz al-Shabaab und in Jemen gegen einen regionalen Ableger des Terrornetzwerkes al-Qaida. Ramstein gilt als der größte Stützpunkt der US Air Force außerhalb der USA. Zahlreiche Organisationen berichten über anhaltende US-Drohnenangriffe in beiden Ländern und vielen zivilen Opfern.

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