US-Drohnenkrieg:Nicht jede "gezielte Tötung" ist illegal

Das gezielte Töten von Terrorverdächtigen ist für die USA Routine, doch die Unterscheidung zwischen Zivilisten und Kämpfern ist schwer. Die Debatte darüber köchelt seit Jahren. Langsam kristallisieren sich international Regeln heraus.

Von Ronen Steinke

Drei Tage lang schwirrten die amerikanischen Drohnen über Jemens südlicher Provinz Abyan, wo Berge und überwucherte Vulkankrater bis an die Küste des Golfs von Aden heranreichen. Als die Kleinflugzeuge wieder vom Himmel verschwunden waren, blieben 64 Männer tot am Boden zurück.

Schläge wie dieser aus dem vergangenen Monat sind zur Gewohnheit geworden im Anti-Terror-Kampf der USA. Das gezielte Töten von Al-Qaida-Mitgliedern und Taliban-Kämpfern durch Drohnen und Spezialkräfte ist unter Präsident Barack Obama geradezu zum Markenzeichen amerikanischer Terrorismus- und Aufstandsbekämpfung avanciert. Die Verbündeten finden dafür auch immer öfter offene Worte.

Nach dem Angriff in Abyan erklärte der örtliche jemenitische Gouverneur: Mindestens 34 der 64 Getöteten seien als Kämpfer jener Al-Qaida-Zelle bekannt gewesen, welche die Amerikaner für versuchte Anschläge auf Passagierflugzeuge verantwortlich machen. Die US-Regierung selbst hingegen ist schmallippig geblieben - auch in der Frage nach Recht und Unrecht dieser Aktionen. In der Frage also, was das eigentlich ist, was die USA dort tun, in Jemen, in Pakistan, in Afghanistan: ein legaler Kriegseinsatz gegen einen Gegner, der keine Grenzen achtet - oder eine kühl exekutierte Hinrichtung ohne Prozess.

Die völkerrechtliche Debatte darüber köchelt seit Jahren, offizielle US-Stimmen beteiligten sich daran nur zögerlich. Langsam aber kristallisieren sich international Regeln heraus.

Das typische Bild vom Krieg hat sich gewandelt

Das Grundprinzip des humanitären Völkerrechts lautet: Es ist nicht unfair, wenn eine Armee auf eine andere Armee schießt oder zurückschießt, nur Zivilisten dürfen unter keinen Umständen hineingezogen werden. Das Prinzip stammt freilich aus einer Zeit, als Kriege übersichtlicher waren, mit zwei Heeren, die sich auf dem Schlachtfeld begegneten.

Schlachtfelder gibt es heute kaum mehr. Konventionelle Armeen haben es zunehmend mit Gegnern zu tun, die eher im Keller eines Wohnhauses Bombendrähte löten, als am Kartentisch einer Kaserne Gefechtsformationen zu planen. Und so stellen sich Fragen wie diese: Sind die Al-Qaida-Männer in Jemen Zivilisten? Oder die Taliban in Afghanistan? Und was ist mit den Kommandeuren des militärischen Arms der Hamas im Gaza-Streifen, wodie Taktik der "gezielten Tötungen" erstmals etabliert wurde, durch Israels Armee?

Oft treffen die Drohnen Unbeteiligte

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz ist so etwas wie die Hüterin des humanitären Völkerrechts - obwohl die Regeln letztlich von den Staaten gemacht werden. Deshalb überraschte es viele, wie weit die Organisation zuletzt den Armeen entgegenkam, mit einer neuen Überlegung. Der Grundsatz, den das Rote Kreuz 2009 für die neuen, asymmetrischen Kriege vorschlug, lautet: Wer sich als Zivilist, als afghanischer Bauer mit Kalaschnikow zum Beispiel, entscheidet, "dauerhaft" gegen eine Armee zu kämpfen, der wird genauso dauerhaft zum legitimen militärischen Ziel. Der ist nicht Zivilist, sondern Kämpfer.

Das heißt: Er darf zwar töten, ohne Strafverfolgung fürchten zu müssen. Er darf aber auch getötet werden. Und das gilt, genauso wie bei einem Soldaten, "grundsätzlich auch dann, wenn er zwischen zwei Aktionen nachts im Bett liegt", erläutert der Kölner Völkerrechtsprofessor Claus Kreß, der seit 2010 das Internationale Komitee vom Roten Kreuz berät. Der asymmetrische Konflikt bekommt so ein wenig Symmetrie zurück - aber eben nur dort, wo die Beteiligten wirklich "dauerhaft" kämpfen, nicht nur sporadisch.

In Afghanistan zum Beispiel: "Die gezielte Tötung von Taliban-Kommandeuren ist völkerrechtlich zulässig", sagt der Potsdamer Völkerrechtler Robin Geiß, "denn in Afghanistan herrscht nach wie vor ein bewaffneter Konflikt." Die Taliban seien derart straff organisiert, dass sie quasi eine Bürgerkriegs-Armee darstellten, auch wenn ihre Kämpfer - völkerrechtswidrig - keine Uniformen tragen. Der Jurist Geiß gehörte bis vor eineinhalb Jahren zum Kernteam des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in Genf. Heute ist er Professor in Potsdam und spricht nur für sich.

Oft treffen die Drohnen Unbeteiligte, manchmal Familienmitglieder. Die technisch überlegenen Waffen des Westens, die unbemannten, todbringenden Kleinflugzeuge, seien deshalb nicht von vornherein illegal, sagt Geiß: "Es kommt, genauso wie bei Kampfflugzeugen, stets darauf an, was man mit ihnen macht." Entscheidend sei, dass der Westen seine überlegene Technik auch nutzen müsse, um sorgsam zu unterscheiden zwischen militärischen und zivilen Zielen - was freilich viel Wissen voraussetzt.

"Al-Qaida ist weit schlechter organisiert als eine Armee"

Das gilt auch im Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern. "Es gibt keinen überzeugenden Grund, weshalb Israel die Kämpfer des militärischen Arms der Hamas im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes wie geschützte Zivilisten behandeln müsste", sagt der Kölner Völkerrechtler Kreß. "Die Hamas kontrolliert ein Gebiet. Sie verfügt über Kriegswaffen. Sie kämpft gegen Israel." Der geistige Führer der Hamas, Scheich Achmed Jassin, war im Jahr 2004 durch drei Hellfire -Raketen eines israelischen Hubschraubers getötet worden. Ob er aber wirklich quasi-militärische Befehlsgewalt hatte, möchte Kreß nicht beurteilen.

Und in Jemen? Die versprengten Al-Qaida-Gruppen dort seien noch bedeutend schwieriger einzuordnen, führt Kreß aus: "Nach allem, was man hört, ist al-Qaida in vielen Gebieten weit schlechter organisiert als eine Armee." Wo es 2001 noch feste Strukturen gab, Ausbildungslager, Stützpunkte, vor allem in Afghanistan, da sei heute teilweise nicht mehr geblieben als eine ideologische Klammer für sporadische Aktionen. Mancher Bauer schnallt sich für eine Nacht eine Kalaschnikow um. Danach kehrt er zurück auf seinen Acker. Folgen die Drohnen ihm dorthin, so überschreiten sie die rote Linie des humanitären Völkerrechts: Sie attackieren einen Zivilisten.

Eine einfache rechtliche Bewertung gebe es hier nicht mehr, stellt der Völkerrechtler Geiß klar. Es komme auf jeden Einzelfall an, auf die Frage also, ob die jeweilige Al-Qaida-Filiale aus straff organisierten Kämpfern besteht - oder nur aus Gelegenheits-Dschihadisten, die vor ein ziviles Strafgericht gehören. Auf dem Papier bezeichnen die USA das Terrornetzwerk zwar unbeirrt als ebenbürtigen Gegner in einem grenzüberschreitenden bewaffneten Konflikt. Für diese "pauschale Behauptung" aber, sagt Geiß, "bleibt die US-Regierung jeden Beleg schuldig."

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