Süddeutsche Zeitung

Urteilsverkündung in der Causa Steffen Kailitz:NPD scheitert mit Klage gegen Wissenschaftler

  • Das Landgericht Dresden urteilt in einem Verfahren zugunsten des Politikwissenschaftlers Steffen Kailitz.
  • Dessen kritische Äußerungen über die rechtsextreme Partei sind nach Ansicht des Richters von der Meinungsfreiheit gedeckt.
  • Der ursprünglich zuständige Richter, Jens Maier, ist durch seine Aktivitäten innerhalb der AfD zum Problemfall für das Landgericht geworden.

Von Antonie Rietzschel

Steffen Kailitz' Glaube in die deutsche Rechtsprechung wurde vor einem Jahr tief erschüttert. Der Politikwissenschaftler hatte in einem Artikel geschrieben, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbrechen" und wolle "die demokratische Grundordnung Deutschlands durch eine völkische Diktatur" ersetzen. Die NPD ging dagegen vor und hatte sogar mit einer einstweiligen Verfügung Erfolg. Kailitz durfte seine Äußerungen nicht wiederholen. Andernfalls drohten 250 000 Ordnungsgeld oder ein halbes Jahr Haft. "Mir wurde verboten, meine wissenschaftlichen Ergebnisse öffentlich zu machen. Ich dachte nicht, dass so was hierzulande möglich ist", sagt Kailitz.

Er wehrte sich. Es folgte ein monatelanger Rechtsstreit, der nun vorerst ein Ende findet. Das Dresdner Landgericht entschied, dass Kailitz' Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Der Vorsitzende Richter Christoph Wittenstein erklärte, eine Meinungsäußerung werde nicht auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Zudem habe auch das Bundesverfassungsgericht Äußerungen von Kailitz im NPD-Verbotsverfahren als nachvollziehbar eingeschätzt. Die NPD kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Damit folgte Wittenstein der Entscheidung des Berliner Landgerichts, das ebenfalls keine Rechtsverletzung feststellen konnte.

Maier wies die Vorwürfe von sich

Es war nicht nur ein juristischer, sondern auch ein ideologischer Streit, der da ausgefochten wurde. Der Richter Jens Maier, der vor knapp einem Jahr der NPD recht gab, ist seit 2013 bei der Alternative für Deutschland (AfD) aktiv. Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Richter in Parteien engagieren. Der Verdacht lag jedoch nahe, dass die umstrittene Entscheidung gegen Steffen Kailitz politisch motiviert war. Vorwürfe, die Maier von sich wies. Er habe Kailitz vor dem Prozess überhaupt nicht gekannt.

Nach einem Widerspruch durch den Anwalt von Steffen Kailitz hob das Gericht die einstweilige Verfügung wieder auf. Doch nur, weil der Politikwissenschaftler schon seit mehreren Jahren ähnliche Äußerungen über die NPD getätigt hatte, die der rechtsextremen Partei bekannt gewesen sein müssen. Dadurch entfiel die Dringlichkeit der Verfügung. Der Fall selbst sollte aber in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden.

Die Personalie Jens Maier ist mittlerweile zum Problemfall für das Landgericht Dresden geworden. Mitte Januar 2017 hielt er im Dresdner Ballhaus Watzke eine denkwürdige Rede: "Ich erkläre hiermit diesen Schuldkult für endgültig beendet", sagte er mit Blick auf die geschichtliche Aufarbeitung des Holocausts. Weiter versprach er, die AfD werde kämpfen gegen "die Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen". Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelte daraufhin wegen Volksverhetzung. Das Verfahren wurde eingestellt.

Maier soll Sympathien für den Amokläufer Breivik gezeigt haben

Selbst in der eigenen Partei ist Maier einigen zu radikal. Die Bundes- und sächsische Landessprecherin Frauke Petry strengte ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn an. Gleichzeitig hieß es aus dem Landesvorstand, man sei davon überzeugt, dass es nicht zu weiteren Vorfällen kommt. Doch die Hoffnung hat sich offenbar nicht erfüllt. Mehreren Berichten zufolge soll Maier während eines Wahlkampfauftritts Sympathien für den norwegischen Rechtsextremisten und Massenmörder Anders Breivik gezeigt haben. Ein Mitglied des Landesvorstands zeigte sich entsetzt über die Äußerungen Maiers, der mittlerweile für den Bundestag kandidiert.

Dem Politikwissenschaftler Steffen Kailitz ist die radikale Ausrichtung Maiers schon lange bekannt. "Dennoch hätte ich nicht geglaubt, dass er sich so in der Öffentlichkeit produziert und damit seinen Einfluss als Richter gefährdet", sagt Kailitz. Das Dresdner Landgericht entzog Maier die Zuständigkeit für Verfahren des Presse- und Medienrechts. Er ist nun vor allem für Verkehrsunfall- und allgemeine Sachen zuständig. Außerdem wird derzeit geprüft, ob Maiers Äußerungen disziplinarische Konsequenzen haben könnten. Möglicherweise hat er gegen das im privaten Bereich geltende Mäßigungsgebot nach Paragraf 39 des Deutschen Richtergesetzes verstoßen.

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