Urteil zur Wahlrechtsreform:Es wird ein zähes Ringen um Macht

Das Wahlrecht ist eine mathematische Herausforderung. Die beinahe groteske Kompliziertheit brachte selbst die Verfassungsrichter an ihre Grenzen. Der Bundestag muss sich nun schnell auf eine neue Regelung einigen. Die Union könnte die große Verliererin werden.

Robert Roßmann, Berlin

Das Urteil von Karlsruhe ist wahrlich kein beliebiges. Ein Jahr vor der Bundestagswahl gibt es in Deutschland kein gültiges Wahlrecht mehr. Falls die Kanzlerin jetzt eine Vertrauensfrage stellen und die Abstimmung verlieren würde, wären "wir mitten in einer Staatskrise", unkte der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck gleich nach dem Richterspruch. Doch so weit ist es noch nicht. Für den Bundestag bedeutet das Urteil aber schon jetzt jede Menge Arbeit.

Deutschland ohne gueltiges Bundestagswahlrecht

Die Zeit drängt. Die Bundestagswahl ist bereits in knapp 14 Monaten, das neue Wahlrecht muss deshalb im Frühsommer 2013 verabschiedet sein - spätestens.

(Foto: dapd)

Die Fraktionsführungen müssen sich binnen weniger Monate auf ein neues Wahlrecht verständigen. Nun ist das Wahlrecht wegen der Verquickung von Mehrheits- und Verhältniswahl sowie der Regionalisierung (Landeslisten) und der Personalisierung (Direktkandidaten) schon aus mathematischer Sicht eine Herausforderung. Die beinahe groteske Kompliziertheit brachte selbst die Verfassungsrichter an ihre Grenzen.

Verhandlungen, so kompliziert wie beim Euro-Rettungsschirm

Entscheidungen über das Wahlrecht sind zusätzlich aber auch noch Machtfragen. FDP, Grüne und Linke werden nie für ein Mehrheitswahlrecht zu gewinnen sein. Und die Union als derzeit größter Profiteur von Überhangmandaten wird nicht den Vorkämpfer für deren Abschaffung geben. Die Gespräche über das neue Wahlrecht dürften also beinahe so kompliziert werden wie Verhandlungen über Euro-Rettungsschirme in Brüssel. Die Bundesregierung wird den Fraktionen dabei keine große Hilfe sein. Das Wahlrecht ist eine der vornehmsten Aufgaben des Parlaments.

Regierungssprecher Steffen Seibert ließ es sich am Mittwoch nicht nehmen, darauf hinzuweisen. Heißt der Satz im Umkehrschluss doch, dass Karlsruhe mit seinem Urteil jetzt nicht die Kanzlerin blamiert hat, sondern nur deren Koalitionsfraktionen.

Bis 10. September sind die Abgeordneten noch in der Sommerpause. "Dann werden sich sofort Vertreter aller fünf Fraktionen zusammensetzen müssen", forderte Volker Beck. Es dürfe nicht noch einmal passieren, dass Union und FDP ein Wahlrecht im Alleingang beschließen. "Was für ein Kuddelmuddel herauskommt, wenn man die Opposition ausgrenzt", habe Karlsruhe jetzt ja deutlich offenbart.

Union könnte Vorteil verlieren

Am Mittwochnachmittag war dann klar, dass alle fünf Fraktionen zu solchen Gesprächen bereit sind. Von September an werden sich deshalb zunächst die parlamentarischen Geschäftsführer und die Wahlrechtsexperten der Fraktionen zusammensetzen, um einen Kompromiss zu finden. Größter Streitpunkt dürfte dabei die Frage werden, ob künftig alle Überhangmandate ausgeglichen werden sollen oder nur die über der vom Verfassungsgericht gezogenen Grenze von 15.

Der Grüne Beck und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann wollen alle verrechnen. Die Unionsfraktion würde es dagegen gerne bei der Grenze von 15 belassen. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte sie alle 24 Überhangmandate gewonnen - die Union würde diesen Vorteil komplett verlieren, wenn künftig alle Mandate verrechnet würden.

Auf was sich die Fraktionen am Ende verständigen, war am Mittwoch angesichts der konträren Positionen unklar. Sicher ist nur, dass die Zeit drängt. Die Bundestagswahl ist bereits in knapp 14 Monaten, das neue Wahlrecht muss deshalb im Frühsommer 2013 verabschiedet sein - spätestens.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: