Urteil zur Klage gegen die AfDBeleidigungen, Drohanrufe und ein Auszug auf Raten

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Kay Gottschalk (Mitte), Bundestagsabgeordneter der AfD, mit seinem Anwalt im Saal des Landgerichts.
Kay Gottschalk (Mitte), Bundestagsabgeordneter der AfD, mit seinem Anwalt im Saal des Landgerichts. (Foto: Andreas Gora/dpa)

Mit ihrer Wahlparty hat die AfD gegen den Mietvertrag verstoßen. Ein Gericht in Berlin entschied nun, dass die Partei ihre Zentrale räumen muss, aber nicht so schnell, wie es der Vermieter gerne hätte. Der Streit zwischen ihm und der Partei war zuvor eskaliert.

Von Tim Frehler, Berlin

Die AfD darf vorerst in ihrer Parteizentrale in Berlin-Reinickendorf bleiben, muss Teile davon aber schon im Herbst kommenden Jahres geräumt haben. Das entschied das Landgericht Berlin II am Freitagmorgen. Die Räumungsklage des Eigentümers, des österreichischen Immobilienunternehmers Lukas Hufnagl, hat das Gericht somit abgewiesen.

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