Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil sprach der 3. Strafsenat des BGH drei angeklagte Rechtsradikale aus Karlsruhe frei.
Das Landgericht Karlsruhe hatte die Mitglieder der Kameradschaft Karlsruhe dagegen wegen der Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung beziehungsweise Geldstrafen verurteilt.
Die drei Angeklagten hatten einen Text verfasst, der auf dem so genannten Nationalen Infotelefon Karlsruhe für jedermann und zu jederzeit abhörbar war. Dort wurde am Ende die Grußformel "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" verwendet.
Bei dieser Grußformel handelt es sich um eine abgewandelte Wortschöpfung. Die Waffen-SS hatte die Formel "Unsere Ehre heißt Treue"; die Hitler-Jugend verwendete die Parole "Blut und Ehre".
Der BGH entschied jetzt, dass die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" den nationalsozialistischen Grußformen nicht zum Verwechseln ähnlich sei.
Nach dem Strafgesetzbuch sind nur solche verwechslungsfähigen Parolen strafbar. Der Strafrahmen beträgt Geldstrafe bis zu einer Höchststrafe von drei Jahren.