AfD und VerfassungsschutzWas der AfD-Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts bedeutet

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„Einzelne verfassungswidrige Forderungen“: Das Verwaltungsgericht Köln sieht es nicht als hinreichend erwiesen an, dass die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen sei.
„Einzelne verfassungswidrige Forderungen“: Das Verwaltungsgericht Köln sieht es nicht als hinreichend erwiesen an, dass die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen sei. Guido Schiefer/Imago

Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Was sind die Gründe dafür? Wie wirkt sich die Entscheidung auf ein AfD-Verbot aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Tim Frehler und Georg Ismar, Berlin

Für die AfD und ihre Anhänger muss es ein Moment des Durchatmens gewesen sein, als sie am Donnerstagmittag die Nachricht des Kölner Verwaltungsgerichts gelesen haben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, so hatte die Richter entschieden, darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Wie das Gericht argumentiert, was die Entscheidung für ein Verbot der AfD bedeutet und warum es Kritik an der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gibt – die wichtigsten Fragen und Antworten.

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