Angenommen, die NPD hätte bei der jüngsten Bundestagswahl zuhauf Stimmen erhalten. Angenommen, die NPD säße also mit etlichen Abgeordneten im Parlament zu Berlin. Würde sie gleichwohl durch den Verfassungsschutz beobachtet? Natürlich würde sie das. Und es gäbe keinerlei Aufregung darüber, im Gegenteil. Es hieße, völlig zu Recht, dass der Einzug in den Bundestag Extremisten nicht läutert. Landauf, landab würde verschärft über ein Parteiverbot diskutiert.
Es hat nun bei der jüngsten Wahl glücklicherweise nicht die NPD, sondern die Linke Millionen Stimmen erhalten; sie sitzt mit 76 Abgeordneten im Parlament. Diese Abgeordneten werden, genauso wie ihre Genossinnen und Genossen in den Landesparlamenten, vom Verfassungsschutz observiert, weil sie eben der Partei Die Linke angehören. Wer das kritisiert und für bedenklich hält, dem wird gern die NPD unter die Nase gehalten; dem wird gesagt, dass auch Millionen Wählerstimmen einer Partei kein Gütesiegel verpassen. Und man könne doch, so der Verfassungsschutz, rechts außen und links außen nicht mit zweierlei Maß messen. Das stimmt. Man muss mit dem gleichen Maß messen; das Maß heißt Verfassung, die Maßeinheit "Gefährdung der demokratischen Grundordnung". Damit und daran gemessen ist die NPD eine durch und durch verfassungsfeindliche Partei. Die Linke ist es nicht. Sie kritisiert zwar den Kapitalismus. Aber der Kapitalismus gehört nicht zu den vom Grundgesetz geschützten Gütern.
Die Linke: Es gibt zwar da und dort seltsame Grüppchen von Trotzkisten, Maoisten und sonstigen eher spinösen Menschen; aber die haben kaum Einfluss auf die Partei. Wäre es anders, dann hätte längst jemand ein Verbot der Linken gefordert. Eine solche Forderung wäre ein so offensichtlicher Unfug, dass sich auch der schwärzeste Schwarze damit lächerlich machte. Der gleiche Unfug ist es aber, die ganze Partei zu observieren und die Verfassungsgefährlichkeit eines Funktionärs aus der Mitgliedschaft in dieser Partei abzuleiten. Der Verfassungsschutz sollte eigentlich zu klug dafür sein, die ganze Linke über einen Kamm zu scheren. Der Verfassungsschutz muss individualisieren, nicht generalisieren.
Und wenn er gar einen Abgeordneten observieren will, dann ist er dafür in ganz besonderer Weise begründungspflichtig. Der Verfassungsschutz weiß aus eigener Kenntnis, dass die Linke von 2010 eine ganz andere Partei ist als die SED/PDS von 1990. Man mag den einen oder anderen in dieser Partei beobachten. Die ganze Partei zu observieren ist nicht nur rechtswidrig, sondern dumm: Der Wähler mag es nicht, wenn der Verfassungsschutz als verlängerter Arm der die Regierung tragenden Parteien fungiert. Im Übrigen hat es in der Geschichte der Bundesrepublik schon in jeder demokratischen Partei extremistische Tendenzen an den Rändern gegeben; kein Verfassungsschutz hat daran gedacht, deswegen die ganze Partei aufs Korn zu nehmen. Der Geheimdienst darf keine Zentralstelle zur Registrierung von missliebiger politischer Kritik sein.
Man kann sich über Lafontaine und Ramelow ärgern, man mag ihre Politik für unausgegoren oder unsinnig halten. Aber politischer Ärger darf kein Anlass sein, den Leuten den Verfassungsschutz auf den Hals zu hetzen. Wer die Linken auf diese Weise als Anti-Demokraten denunziert, muss sich nach seinem eigenen Demokratieverständnis fragen lassen. Ramelow und Co. könnten observiert werden, wenn der Verdacht bestünde, dass sie mit al-Qaida in Verbindung stehen, um einen Umsturz zu planen. Wenn sie nur, nach Meinung der anderen Parteien, Unsinn reden, geht das den Verfassungsschutz nichts an.
Das Bundesverwaltungsgericht hat das grob verkannt; es hat ein krasses Fehlurteil gefällt. Nun muss das Bundesverfassungsgericht die Dinge wieder ins Lot bringen und dem Verfassungsschutz seine Aufgabe erklären: Er soll Gruppierungen beobachten, die auf einen Umsturz hinarbeiten, und Parteien observieren, die ihre Ziele nicht mit demokratischen Mitteln, sondern irregulär und gewaltsam durchsetzen wollen. Nicht mehr, nicht weniger.
Wenn schon das Wort "demokratischer Sozialismus" beim Verfassungsschutz Alarm auslöst, dann müsste auch die SPD beobachtet werden; denn Wort und Ziel finden sich auch im deren Programm. Wenn schon partielles Missfallen am Grundgesetz Alarm auslöst, müsste auch Wolfgang Schäuble beobachtet werden; er hat oft genug gefordert, das Grundgesetz zu ändern, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zu ermöglichen. Und wenn eine Forderung nach Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln Alarm auslöst, dann müsste gar das Grundgesetz selbst für verfassungsfeindlich erklärt werden - denn diese Vergesellschaftung wird von Artikel 15 Grundgesetz ermöglicht.
Es gab einmal eine Zeit, in der die Verfassungsschützer sogar einen späteren Bundespräsidenten überwacht haben; es war Gustav Heinemann. Aber der Kalte Krieg ist lang vorbei. Manchmal hat man den Eindruck, der Verfassungsschutz (samt Bundesverwaltungsgericht) muss das noch lernen. Vielleicht lernt er es, wenn er beginnt, seine eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.