Süddeutsche Zeitung

Urteil:Türkin muss nicht zum Integrationskurs

Sie ist seit Jahrzehnten in Deutschland und Mutter von sechs integrierten Kindern: Weil sie aber kaum Deutsch kann, sollte eine 62-jährige Frau aus der Türkei zuerst einen Integrations-, dann einen Alphabetisierungskurs besuchen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs entschied jetzt: Gezwungen werden kann die Frau nicht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Eigentlich ein Musterbeispiel gelungener Integration, beinahe jedenfalls. 1981 war die Türkin zu ihrem Mann nach Deutschland gezogen, um fortan ein unauffälliges und strebsames Leben zu führen. Der Mann brachte es zum Ladenbesitzer und Hauseigentümer, ohne je dem Staat auf der Tasche zu liegen. Die Frau - obwohl sie selbst nie die Schule besucht hat - erzog nicht nur den Sohn, sondern auch die fünf Töchter dazu, auf eigenen Beinen zu stehen. Zwei absolvierten die Berufsfachschule, zwei ließen sich zur Arzt- beziehungsweise Zahnarzthelferin ausbilden, nur die Älteste wurde Hausfrau. Der Sohn studiert Wirtschaftsinformatik. Alle sechs sind deutsche Staatsangehörige.

Der Haken: Die Mutter kann kaum Deutsch. All die Jahre war das kein Problem, trotzdem wollte das Landratsamt Karlsruhe sie im Jahr 2010 in einen Integrationskurs schicken, zwangsweise. Solche Kurse sind seit 2005 im Gesetz vorgesehen. Gute Sprachkenntnisse steigerten die Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt und seien Grundlage einer erfolgreichen Bildungskarriere, schrieb die Behörde. Da war die Frau schon fast 60 Jahre alt.

Da kann man nichts machen

Und so wanderte der Fall durch die Instanzen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe verordnete ihr stattdessen - weil sie weder lesen und schreiben kann - einen Alphabetisierungskurs, der normalerweise 1200 Stunden umfasst. Das sei wichtig für ihr Selbstwertgefühl im Umgang mit den Enkeln. Als sie klagte, wies das Verwaltungsgericht ihre Klage ab. Sie sei nun mal "in besonderer Weise integrationsbedürftig", da könne man nichts machen.

An diesem Freitag hat nun der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abschließend entschieden und der inzwischen 62-jährigen Türkin Recht gegeben. Erstens, weil das Verwaltungsgericht übersehen hatte, dass es in solchen Fällen einen Ermessensspielraum hat. Zweitens, weil die Frau krank ist und deshalb - bei höchstens drei Stunden täglich - für den Kurs mindestens zwei Jahre benötigt hätte.

Vor allem aber konnten die Richter nicht nachvollziehen, warum die Türkin besonders integrationsbedürftig sein solle. Wenn man ihre Kinder betrachte, sei eher das Gegenteil der Fall: "Die Integration der Kinder der Klägerin, die hier im Bundesgebiet geboren oder als kleine Kinder hier her gekommen sind, ist schon seit vielen Jahren in einer besonders erfolgreichen Weise abgeschlossen." Dass vier von fünf Töchtern einen qualifizierten Berufsabschluss hätten, belege eine Lebensauffassung, die "deutschen gesellschaftlichen Vorstellungen" entspreche, heißt es in dem Urteil. Ein Verdienst, das die Richter ihr zugute halten: "Bei lebensnaher Betrachtung beruht die Entwicklung der Kinder auch auf ihrem die Integration unterstützenden Erziehungsbeitrag als Mutter."

(Az: 11 S 208/13)

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1748238
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.08.2013/rus
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.