Süddeutsche Zeitung

Urteil:Polnisches Verfassungsgericht erklärt EU-Verträge in Teilen für verfassungswidrig

Das Urteil verstößt gegen geltendes EU-Recht. Brüssel und Warschau streiten seit Jahren über Polens Justizreform. Nun könnte sich der Streit verstärken.

Teile des EU-Rechts sind laut einem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts nicht mit der Verfassung des Landes vereinbar. "Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen (...) die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt", urteilten die Richter. Die Entscheidung könnte den Streit zwischen Warschau und Brüssel um die Reform des polnischen Justizsystems weiter anheizen.

Mitte August hatte das Verfassungsgericht in Warschau die Beratungen über die Frage aufgenommen, ob europäisches Recht über dem polnischen Verfassungsrecht stehen kann. Konkret geht es darum, ob Bestimmungen aus EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind.

Die Entscheidung über diese Frage hat das Gericht bereits mehrfach vertagt. Zuletzt war die Sitzung vergangene Woche Mittwoch unterbrochen worden. Zur Begründung hieß es, es seien neue Aspekte vorgebracht worden; das Gericht brauche Zeit, um Fragen dazu zu formulieren.

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen.

Das bedeutet, dass der EuGH seinem Urteil gemäß Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht.

Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Vorsitzende ist Julia Przyłębska, enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski. Seit Przyłębska Präsidentin des Verfassungsgerichtes in Warschau ist, hat das Gericht bislang in allen wichtigen Verfahren nur noch im Sinne der Regierenden geurteilt.

Regierungschef Morawiecki ist innerhalb der EU nicht allein mit seiner Auffassung. Auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ist es strittig, ob Urteile des EuGH grundsätzlich Vorrang vor Urteilen nationaler Gerichte haben. Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt.

Die Verfassungsrichter argumentierten, die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Dies ist inzwischen geschehen, wie das Gericht in einem Beschluss Ende April feststellte. Im Streit um das Urteil gab die EU-Kommission im Juni die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bekannt.

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