Süddeutsche Zeitung

Urteil:NPD muss zahlen

Lesezeit: 1 min

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Die NPD muss Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen. Die Partei will in Revision gehen.

Philip Grassmann

Die NPD muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen. Für die ohnehin finanziell unter Druck stehende Partei ist das Urteil ein herber Rückschlag.

Die Bundestagsverwaltung hatte wegen unwahrer Angaben in den Rechenschaftsberichten der NPD-Bundespartei für die Jahre 1997 bis 1999 insgesamt 870.000 Euro zurückverlangt.

In dem Verfahren am Dienstag ging es um gefälschte Spendenquittungen, die der damalige thüringische NPD-Landesvorsitzende Frank Golkowski in den Jahren 1997, 1998 und 1999 ausgestellt hatte. Das Spendenaufkommen wurde auf diese Weise in die Höhe getrieben. Golkowski wurde deswegen im Jahr 2006 vom Amtsgericht Erfurt wegen Steuerhinterziehung in 135 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Die NPD übernahm die damaligen Angaben aus Thüringen in ihren Rechenschaftsberichten. Nach dem damals gültigen Parteiengesetz von 1994 bekamen politische Parteien für jede gespendete Mark einen staatlichen Zuschuss von 50 Pfennig. Dadurch erhielt die Partei staatliche Zuwendungen, die ihr eigentlich nicht zustanden.

Der Bundestag zahlte wegen der unrichtigen Rechenschaftsberichte ab Ende 2006 der rechtsradikalen Partei nur noch einen Teil der ihr zustehenden Mittel aus und forderte im März 2007 etwa 870.000 Euro an staatlichen Zuschüssen zurück.

Die Gerichtspräsidentin verwies in der Verhandlung unter anderem auf Zeugen, die in dem Strafverfahren gegen den Thüringer Funktionär ausgesagt hatten, sie hätten Spendenquittungen blanko unterschrieben. Andere wiederum seien gar nicht für die Partei tätig gewesen. In einem Fall habe ein Mann angeblich fast 20 Prozent seines Jahreseinkommens von 35.000 Mark an die NPD gespendet.

Andere Spender seien etwa Sozialhilfeempfänger gewesen. In der Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin argumentiert, dass eine Partei nicht nur von den Spenden profitiere, sondern sich auch Abrechnungsfehler zurechnen lassen müsse, selbst wenn sie in einem Landesverband entstanden seien. Sie hatte dabei auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen.

Neue Untersuchungen

Die NPD-Vertreter erklärten dagegen, die Rückforderungen gingen allein auf Golkowski zurück. Die Bundespartei habe keine ausreichenden Möglichkeiten gehabt, die Angaben zu untersuchen. Der ebenfalls anwesende NPD-Generalsekretär Peter Marx sagte, da das Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert sei, werde nun versucht, die Partei finanziell auszutrocknen.

Nach der Urteilsverkündung erklärte er, seine Partei werde vor dem Oberlandesgericht in Revision gehen. Der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, kündigte weitere Finanzprüfungen von NPD-Landesverbänden an. Die zurückgezahlten Gelder werden voraussichtlich auf die anderen Parteien umverteilt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.191500
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 21.05.2008/dmo
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.