Süddeutsche Zeitung

Urteil: Neonazis und Meinungsfreiheit:Groteskes aus Karlsruhe

Ein Neonazi sollte nach der Haftentlassung kein rechtsextremistisches Gedankengut mehr verbreiten dürfen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht dieses Verbot gekippt. Das Urteil ist irritierend.

Wolfgang Janisch

Die Meinungsfreiheit hat seit jeher in Karlsruhe ihren vehementesten Verteidiger, und das ist gut so. Eine offene Gesellschaft, die auf die Freiheit der Rede setzt, muss extreme Ansichten aushalten können.

Deshalb ist die Beharrlichkeit zu loben, mit der das Bundesverfassungsgericht dieses Grundrecht auch rechtsextremen Wirrköpfen und unverbesserlichen Neonazis gewährt. Meinungen dürfen nicht verbietbar sein, nur weil man sie für falsch hält - das ist das Fundament der Demokratie.

Trotzdem ist der jüngste Richterspruch zu diesem Thema irritierend. Die Verfassungsrichter haben das Publikationsverbot gegen einen Neonazi gekippt, der nach seiner Haftentlassung fünf Jahre lang keinerlei "rechtsextremistisches oder nationalsozialistisches Gedankengut" veröffentlichen durfte.

Die Weisung gehörte zur Führungsaufsicht, also einer Standardmaßnahme, mit der rückfallgefährdete Täter am kurzen Zügel gehalten werden: Kinderschänder dürfen eben nicht Bademeister werden und alkoholgefährdete Gewalttäter nicht trinken. Dennoch meint Karlsruhe, dem nicht nur wegen Volksverhetzung, sondern auch wegen terroristischer Aktivitäten verurteilten Mann werde damit gleichsam die Meinungsfreiheit aberkannt - weil ihm nicht nur rechtswidrige, sondern auch erlaubte Äußerungen untersagt würden.

So richtig der Grundsatz ist, dass die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch Rechtsextremisten schützt: Das Verfassungsgericht hat ihn diesmal ins Groteske überdehnt. Es ging ja nicht darum, die öffentliche Debatte vor Meinungstabus zu bewahren, sondern um die Resozialisierung eines gefährlichen Neonazis. Karlsruhe sollte die Freiheit verteidigen - dort, wo sie bedroht ist.

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Quelle:
SZ vom 05.01.2011
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