Urteil nach Überfall auf Familie in Sachsen-Anhalt:Ein deutscher Albtraum

Syrische Familie angegriffen - Prozess beginnt

Einer der drei Angeklagten während des Prozesses.

(Foto: dpa)

Die Tat hat die Nation erschüttert: Drei Männer überfallen eine aus Syrien stammende Familie auf einer Kirmes in Eisleben. In ihrem Urteil findet die Richterin deutliche Worte. Und sagt einen Satz, der nicht so häufig gesprochen wird vor Gericht, wenn es um rechtsradikale Gewalt geht.

Aus dem Gericht berichtet Annette Ramelsberger

Die ganze Familie ist gekommen. Auch die Mutter, die noch immer nicht richtig gehen kann. Die in den Saal humpelt. Ihr Mann begleitet sie, der die Familie nicht schützen konnte. Damals, vor zwei Jahren, als die Familie auf der Kirmes war in dem Städtchen Eisleben und hinterrücks überfallen wurde von drei Rechtsradikalen. An einem schönen Sonntagnachmittag.

Sie hören nun, was Richterin Ursula Mertens verkündet: vier Jahre für den Angeklagten, der die zarte Frau überfiel und ihren Kopf so lange auf den Boden schlug, bis sie bewusstlos war. Drei Jahre für den Angeklagten, der mit einem Schlagstock prügelte und auf dessen Brust steht: "Meine Ehre heißt Treue" - der Spruch der SS -, der all die Prozesstage so tat, als gehe ihn das hier nichts an. Und zwei Jahre auf Bewährung für den Angeklagten, der als erster auf die Familie einschlug, aber zur Tatzeit im April 2012 erst 18 Jahre alt war. Wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung.

Nun hört die Familie auch, wie die Richterin beurteilt, was ihnen widerfahren ist. "Ein massiver Überfall auf Menschen, die einem nichts getan haben", sagt die Richterin, "menschenverachtend. Normalerweise halten sich Täter bei Frauen zurück. Aber Frauen schlagen - das hat bei Ihnen keine Rolle gespielt", sagt sie zu den Angeklagten. "Ich möchte Sie sehen, wenn das Ihrer Mutter passiert wäre."

Hass-Tätowierungen bis zum Hals

Die Richterin wendet sich an diese drei Angeklagten, große, kräftige Männer zwischen 20 und 30 Jahren, mit Hass-Tätowierungen bis zum Hals und Facebook-Accounts, wo sie dem Ku-Klux-Klan huldigen und Adolf Hitler bewundern. "Ich sage Ihnen ganz deutlich, ich spreche hier nicht von einer syrischen Familie, die Sie überfallen haben. Diese Familie hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Aber was macht das für einen Unterschied? Syrisch? Deutsch? Sie haben eine Familie überfallen."

Da wendet sich der Angeklagte Ronny G., der mit dem SS-Spruch auf der Brust, verächtlich ab und macht eine wegwerfende Handbewegung zur Richterin, als wollte er sagen: Der ist nicht zu helfen. Die Richterin aber wendet sich nun ausdrücklich an ihn: "Sie wussten genau, was Sie taten. Ihre politische Gesinnung ist in der Tat hervorgetreten."

Das ist ein Satz, der nicht so häufig gesprochen wird vor Gericht, wenn es um rechtsradikale Gewalt geht. Oft kommen die Schläger davon, wenn sie sich auf Alkohol rausreden - und darauf, dass sie doch gar nicht wussten, wer ihre Opfer sind. Diesmal ist es nicht so. Ronny G. muss in Haft, auch wenn er sich so darstellte, als habe er nur danebengestanden, während seine Freunde zuschlugen. Auch wenn er sich, wie die Richterin fast ironisch sagt, als "friedlicher Bürger zeigte, der nur seiner Arbeit nachgehen und sonst seine Ruhe haben will." Die Richterin hat sehr deutlich gemacht, dass sie durchschaut hat, wie Ronny G. und seine Freunde sich nach der Tat absprachen, wie ihre Freundinnen für sie aussagten.

"Was sie gesagt hat, hat mich berührt"

Kaum hat Richterin Mertens ihre Urteilsbegründung beendet, verlässt die Mutter der überfallenen Familie das Gericht, sie humpelt hinaus, holt tief Luft. Dann sagt sie: "Ich möchte mich bedanken. Die ganze Familie bedankt sich bei der Richterin. Das, was sie gesagt hat, hat mich berührt." Und ihr Mann sagt: "Diese Frau ist gerecht, sie hat deutlich gemacht, um was es geht. Wir fühlen Erleichterung. Vielleicht weicht jetzt die Last von unserer Seele."

So viel hatte sich die Familie von diesem Prozess erhofft. Sie hatten all ihren Mut zusammengenommen. Sie sind aufgetreten vor Gericht als Zeugen, die Mutter, die Tochter, die ihren Freund retten wollte und selbst geschlagen wurde. Der Freund, dessen Gesicht zerprügelt worden war mit einem Schlagstock, einem Schlagring. Und der nur durch einen schnellen Hubschrauberflug in die Intensivstation gerettet werden konnte. Und der Vater der Familie, der es nicht verwinden kann, dass er seine Familie nicht schützen konnte.

Und das alles nur deswegen, weil die Familie arabisch unter sich spricht. Weil sie vor knapp zwanzig Jahren aus Syrien geflohen war. 17 Jahre hatten sie in dem Städtchen Eisleben gelebt, hier ihre neue Heimat gefunden. Die Angeklagten aber hatten ihnen zugerufen: "Scheiß-Ausländer".

Nun sind sie weggezogen, der Vater versucht, sich mit einer kleinen Autowerkstatt in Berlin über Wasser zu halten. Die Mutter quälen noch Albträume. Und die Richterin sagt ganz am Ende zu ihnen: "Ich hoffe, dass Sie die Tat doch bewältigen können. Ich hoffe, dass Sie Ihren Frieden wiederfinden, hier in Deutschland. Ich kann Ihnen nur die Daumen drücken, dass Sie das schaffen."

Den Hauptangeklagten, den damals 18 Jahre alten Erik S., hat Richterin Mertens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Vier Jahre lang muss sich der Mann nun bewähren, mit einem Anti-Aggressions-Training und mit 120 Stunden sozialer Arbeit. "Wenn Sie eine neue Tat begehen, wird die Bewährung widerrufen", warnt die Richterin. Erik S. bleibt unbewegt, wie schon im ganzen Prozess. Beim Rausgehen sieht man ihn dann zum ersten Mal lächeln. Er sieht erleichtert aus.

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