Im Streit um das umstrittene Enthüllungsbuch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ hat die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl keinen Anspruch auf Gewinne aus dem Verkauf. Das Buch greife nicht in das Persönlichkeitsrecht des CDU-Politikers (1930-2017) ein, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Die Alleinerbin des früheren Bundeskanzlers, Maike Kohl-Richter, streitet seit Jahren mit dem Autor und Historiker Heribert Schwan sowie dem Verlag. Unter anderem hatte sie Auskunft über die Gewinne verlangt.
„Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt“, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. „Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus.“ Anders wäre es, würden Tonband-Aufnahmen veröffentlicht. Der erste Zivilsenat bestätigte aber, dass Kohl-Richter Anspruch auf das Verbot weiterer Passagen aus dem Buch habe.